Revision des Aargauer Strassengesetzes
Von: mm/f24.ch
Gemäss dem Aargauer Regierungsrat vermag das bestehende Strassengesetz die heutigen Anforderungen inhaltlich nicht mehr in allen Teilen zu erfüllen, seit formal veraltet und soll deshalb revidiert werden. Kernpunkt der Revision ist die Neuregelung der Gemeindebeiträge an den Bau und den Unterhalt der Innerortsstrecken der Kantonsstrassen; diese werden neu einheitlich auf 35 Prozent festgesetzt. Die Gemeinden werden insgesamt jährlich um 12,1 Millionen Franken entlastet. Der Ertragsausfall in der Strassenrechnung soll durch die Agglomerationsbeiträge des Bundes kompensiert werden. Die öffentliche Anhörung zur Revision des Strassengesetzes dauert vom 26. Juni bis am 28. September 2020.
Das bestehende Strassengesetz habe sich über weite Teile bewährt. Es vermöge die heutigen Anforderungen jedoch inhaltlich nicht mehr in allen Teilen zu erfüllen. So fehlt laut dem Regierungsrat beispielsweise eine Regelung des Verkehrsmanagements.
In formaler Hinsicht sei das Gesetz veraltet. Beispielsweise seien wichtige Themen wie die Gemeindebeiträge nur im Kantonsstrassendekret geregelt; gemäss Verfassung sei dafür jedoch die Gesetzesform erforderlich. Der Grosse Rat hat den Regierungsrat mit verschiedenen Vorstössen mit der Revision des Gesetzes beauftragt.
Der Regierungsrat will das Gesetz in zwei Schritten revidieren. Im ersten Schritt soll mit der öffentlichen Anhörung ein neues Gesetz über das kantonale Strassenwesen (Strassengesetz) erlassen und anschliessend im zweiten Schritt ein neues Gesetz über die Motorfahrzeugabgaben erarbeitet werden.
Neuregelung der Gemeindebeiträge
"Der wichtigste Kernpunkt des Strassengesetzes ist die Neuregelung der Gemeindebeiträge", erklärt Landstatthalter Stephan Attiger, Vorsteher des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (BVU). Nach bisherigem Recht leisten die Gemeinden an den Bau und Unterhalt der Innerortsstrecken der Kantonsstrassen Beiträge zwischen zwanzig und sechzig Prozent. Die Beiträge sind seit 1971 von durchschnittlich 36,6 auf heute 48,3 Prozent angestiegen.
"Dieser Anstieg war nicht die Folge eines bewussten politischen Entscheids, sondern erfolgte, weil die heutige Berechnungsformel der Gemeindebeiträge auf die Finanzkraft der Gemeinden abstellt", so Attiger. Mit der Überweisung einer entsprechenden Motion beauftragte der Grosse Rat den Regierungsrat im Jahr 2018, einen neuen Verteilschlüssel vorzulegen, mit dem die Gemeinden bei den Grosssanierungen der Kantonsstrassen innerorts weniger belastet werden.
Der Regierungsrat schlägt nun vor, die Gemeindebeiträge wieder auf das Niveau von 1971 zurückzusetzen und den Beitragssatz einheitlich auf 35 Prozent festzulegen. Der in der heutigen Formel enthaltene indirekte Finanzausgleich soll vollständig eliminiert werden. Damit sollen sämtliche Gemeinden – mit Ausnahme einer Gemeinde, deren Beitragssatz gleich bleibt – entlastet werden.
Diese Entlastung der Gemeinden im Umfang von durchschnittlich jährlich 12,1 Millionen Franken führt zu einem Minderertrag in der Spezialfinanzierung Strassenrechnung (Strassenkasse). Dieser kann durch die vor zwei Jahren definitiv eingeführten Agglomerationsbeiträge des Bundes teilweise – mit zunehmender Grösse der Projekte vollständig – kompensiert werden. "Die Finanzierung der Kantonsstrasseninfrastruktur ist damit langfristig sichergestellt", so Attiger.
Bewährte Verfahren und Instrumente beibehalten
Im revidierten Strassengesetz sollen ebenfalls Verfahren und Instrumente – darunter auch die Strassenkasse –, welche sich bis heute bewährt haben, beibehalten und optimiert werden. Verkehrsmanagement-Projekte sollen klar geregelt und für die gemeinsame Projektierung sowie Realisierung von Massnahmen auf Kantons- und Gemeindestrassen die Grundlage geschaffen und die Zusammenarbeit Kanton – Gemeinden gestärkt und klar geregelt werden.
"Die Projekte werden zusammen mit den Gemeindebehörden entwickelt", meint Stephan Attiger. Ebenfalls unverändert bleibe die Zweckbindung der Strassenkasse mit den bisherigen Ausgabeposten – Bau und Unterhalt des Kantonsstrassennetzes, Verkehrsmanagement-Massnahmen, Massnahmen zur Verkehrstrennung zwischen Schiene und Strasse, Bau von kantonalen Radrouten, Unterhalt und Betrieb der Wanderwege, Verkehrssicherheitsmassnahmen Kantonspolizei, interne Verwaltungskosten.
Entsprechend der integralen Verantwortung für die Verkehrssicherheit auf den Kantonsstrassen soll der Kanton die Beleuchtung der Innerortsstrecken von den Gemeinden übernehmen. Die Übernahme soll schrittweise jeweils dann erfolgen, wenn ein Strassenabschnitt saniert wird. Mit dem Einsatz von modernen Beleuchtungsanlagen soll der Stromverbrauch und die Lichtverschmutzung reduziert. werden
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