Mehrkosten für Reaktivierung Seitenarm Klingnauer Stausee
Von: mm/f24.ch
Ende August 2020 hat das Verwaltungsgericht eine Beschwerde gegen das Projekt "Klingnauer Stausee – Reaktivierung Seitenarm" gutgeheissen. Demnach dürfen keine Sedimente aus dem zunehmend verlandeten Seitenarm in den Zusammenfluss Aare–Rhein eingeleitet werden.
Wasserkraftwerk Klingnau von Kleindöttingen ausgesehen (Foto: Michael Frey)
Am 14. Dezember 2016 genehmigte der Regierungsrat das Projekt "Klingnauer Stausee – Reaktivierung Seitenarm". Dieses Vorhaben sieht vor, dass ein Teil der Sedimente des Klingnauer Stausees flussabwärts, beim Zusammenfluss der Aare mit dem Rhein, eingeleitet werden und die stärker belasteten Sedimente – Ablagerungen im Flussbett aus Kies, Sand und Ton – in einer Deponie entsorgt werden. Gegen das Projekt reichten der Schweizerische Fischereiverband und der Aargauische Fischereiverband Beschwerde ein.
Diese Beschwerde richtete sich nicht grundsätzlich gegen das Projekt, sondern wollte erreichen, dass die mit einem Saugbagger entnommenen Sedimente vollständig in einer Deponie entsorgt werden. Das Verwaltungsgericht hiess sie mit Urteil vom 24. August 2020 gut.
Das Gericht kam zum Schluss, dass eine Rechtsgrundlage auf Bundesebene fehle, um Sedimente, die Schadstoffe enthalten – unabhängig von ihrer Konzentration – zu entnehmen und weiterzuleiten. Selbst reine, unbelastete Sedimente dürften demnach nicht wiedereingeleitet werden.
Verpflichtung zur raschen Reaktivierung des Seitenarms
Der Klingnauer Stausee ist ein Schutzgebiet von internationaler Bedeutung für Wasser- und Watvögel. Daraus ergibt sich die Verpflichtung zu dessen Erhalt und zur Reaktivierung des Seitenarms der Aare. Durch das Beschwerdeverfahren wurde das im Dezember 2016 bewilligte Projekt erheblich verzögert.
Der Kanton muss gemäss der im Juni 2018 erteilten Konzession für das Kraftwerk Klingnau an die Aarekraftwerk Klingnau AG das Projekt möglichst ohne Verzögerungen realisieren. Für den künftigen Unterhalt ist die Konzessionärin zuständig. Falls der Kanton das Projekt nicht umsetzen kann, trägt er das Kostenrisiko für vergleichbare Massnahmen – mit derzeit unbekannt hohen Folgekosten.
Um weitere Verzögerungen auszuschliessen, hat der Regierungsrat beschlossen, ein Projekt mit der vollständigen Entsorgung der Sedimente in einer Deponie ausarbeiten und dem Grossen Rat zum Kreditbeschluss vorlegen zu lassen. Auf eine Beschwerde gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts wird verzichtet.
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