Aargau erlässt Adoptierten die Gebühren für Angehörigensuche
Von: mm/f24.ch
Die Suche nach leiblichen Eltern, deren direkte Nachkommen oder nach der adoptierten Person kann für die Gesuchstellenden persönlich sehr belastend sein. Für die Behandlung des Gesuchs sind eine Gebühr sowie der Ersatz der Auslagen nach der Verordnung über die Gebühren im Personenstandswesen vom 6. Dezember 1995 geschuldet.
Die finanziellen Aufwendungen für die Gebühren und die Auslagen sind teils sehr hoch, weshalb die Erfüllung des Anspruchs auf Kenntnis der Abstammung beziehungsweise auf Informationen über direkte Nachkommen erschwert sein kann.
Der Aargauer Regierungsrat hat mit einer entsprechenden Verordnungsänderung beschlossen, dass die Aufwendungen der für die Auskunft zuständigen kantonalen Behörde (Abteilung Register und Personenstand des Departements Volkswirtschaft und Inneres) ab 1. Juli 2020 unentgeltlich sein sollen. Damit sind lediglich noch die dem Kanton durch Dritte entstandenen Auslagen durch die Gesuchstellenden zu ersetzen.
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