Der Regierungsrat hat das Vernehmlassungsverfahren für ein neues kantonales Hundegesetz eröffnet. Das Halten von Hunden, von denen ein erhöhtes Gefährdungspotenzial ausgeht, soll einer Bewilligungspflicht unterstellt werden.
Der Regierungsrat will das geltende Hundegesetz, das aus dem Jahr 1871 stammt, einer Totalrevision unterziehen. Die bestehenden Rechtsgrundlagen genügen den Ansprüchen an ein zeitgemässes Hundegesetz nicht mehr.
Anlass für diese Totalrevision sind die in den letzten Jahrzehnten eingetretenen, starken Veränderungen im Verhältnis des Menschen zum Hund. Dazu gehört auch die Problematik der gefährlichen Hunde, welche aufgrund von zum Teil tragischen Ereignissen in der Vergangenheit stark ins Bewusstsein der Öffentlichkeit gerückt ist. Sowohl auf Ebene des Bundes wie auch der Kantone sind Bestrebungen nach einer Verschärfung der Gesetzgebung im Gang. Im Kanton Aargau wurden drei Motionen eingereicht, welche wirkungsvolle Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden verlangen.
Bewilligung für gefährliche Hunde Mit dem Hundegesetz wird vorgeschlagen, dass Hunde, von denen ein erhöhtes Gefährdungspotenzial ausgeht, nur mit einer kantonalen Bewilligung gehalten werden dürfen. Die Halterinnen oder Halter von derartigen Hunden sind zudem verpflichtet, mit ihren Hun- den einen Erziehungskurs zu besuchen und anschliessend eine Prüfung abzulegen. Auf ein Verbot bestimmter Rassen wird verzichtet. Die vorgeschlagene Lösung basiert auf der in Fachkreisen unbestrittenen Erkenntnis, dass das Problem des "gefährlichen Hundes" weniger beim Hund selbst liegt, sondern vielmehr bei ungeeigneten beziehungsweise verantwortungslos handelnden Hundehaltenden. Dementsprechend liegt es nahe, auf der Halterseite anzusetzen und die Hundehaltenden in die Pflicht zu nehmen, damit diese ihre Verantwortung wahrnehmen.
Ein weiteres Thema des Hundesgesetzes ist die Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden im Bereich des Hundewesens. Die bereits heute geltenden Grundsätze sollen beibehalten werden. Das Hundewesen soll auch in Zukunft primär in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinden fallen. Eine Zuständigkeit des Kantons rechtfertigt sich nur dort, wo ein einheitliches Vorgehen oder spezifische Fachkenntnisse erforderlich sind (insbesondere bei "gefährlichen Hunden").
Regierungsrat legt Hundetaxe fest Der Regierungsrat schlägt zudem vor, dass die Hundetaxe weiterhin einheitlich für das ganze Kantonsgebiet erhoben werden soll. Neu ist lediglich, dass im Gesetz statt einer fixierten Höhe der Hundetaxe ein Rahmen vorgegeben wird, innerhalb dessen der Regierungsrat die Hundetaxe festlegen kann.
Eine Neukonzeption ist bei der Hundekontrolle erforderlich. Der Bund schreibt vor, dass Hunde mittels Mikrochip gekennzeichnet und in einer zentralen Datenbank registriert werden. Das Führen von kommunalen Hundeverzeichnissen wird daher obsolet; ebenso kann auf die Hundekontrollmarke verzichtet werden. Die Vernehmlassung dauert bis Ende November 2008.
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