Der Regierungsrat hat die Revision des Sozialhilfe- und Präventionsgesetzes (SPG) zur Vernehmlassung freigegeben.
Die Revision sieht vor, dass Personen, die Sozialhilfe beziehen, künftig keinen Anspruch auf Elternschaftsbeihilfe mehr haben. Diese Änderung geht auf ein Postulat von Grossrat Max Läng (Obersiggenthal) zurück, das der Regierungsrat entgegengenommen hat.
Weiter sollen die Einarbeitungszuschüsse für Arbeitgebende gesetzlich verankert werden, nachdem die Erfahrungen aus dem Pilotprojekt durchwegs positiv sind. Der letzte Revisionspunkt schliesslich betrifft den fachlichen Support der Gemeinden in den Bereichen Verwandtenunterstützung und Rückerstattung von Sozialhilfe.
Die Vernehmlassung dauert bis Mitte Januar 2010. Die Beratungen im Parlament sind im dritten und vierten Quartal des kommenden Jahres geplant. Das Inkrafttreten der SPG-Revision ist auf Mitte 2011 vorgesehen.
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