Die grossrätliche Kommission für allgemeine Verwaltung (AVW) empfiehlt dem Grossen Rat, den zweiten Wirkungsbericht Aufgabenteilung Kanton – Gemeinden und das Dekret über die Beteiligung am Personalaufwand der Volksschulen (Gemeindebeteiligungsdekret) zu genehmigen. Der Anteil der Gemeinden am Personalaufwand der Lehr- und Schulleitungspersonen soll 35 Prozent betragen.
Die Kommission für allgemeine Verwaltung (AVW) hat an der Sitzung vom 18. September 2009 den zweiten Wirkungsbericht Aufgabenteilung Kanton – Gemeinden beraten. Die durch die Luzerner Firma Interface Institut für Politikstudien durchgeführte Evaluation attestiert dem Kanton eine konsequente Umsetzung der Systematik. Die Ergebnisse des ausführlichen Wirkungsberichts wurden zur Kenntnis genommen. Auf eine weitere Berichterstattung über die Wirkungen der Aufgabenteilung Kanton – Gemeinden soll verzichtet werden.
Die im Gemeindebeteiligungsdekret festgelegte Beteiligung der Gemeinden am Personalaufwand der Lehr- und Schulleitungspersonen soll 35 Prozent betragen. Effektiv nötig wären 36,1 Prozent. Bis ins Jahr 2014 wird der Kanton Aargau dadurch mit rund 39 Millionen Franken belastet. Zudem soll gemäss Vorschlag des Regierungsrats auf eine nachträgliche Kompensation für die Jahre 2008 und 2009 verzichtet werden.
Der zweite Wirkungsbericht Aufgabenteilung Kanton – Gemeinden sowie die Änderung des Gemeindebeteiligungsdekrets betreffend Beteiligung am Personalaufwand der Volksschulen werden voraussichtlich am 1. Dezember 2009 im Grossen Rat beraten.
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