Aargau verlängert Gästebeschränkung für Bars und Clubs
Von: mm/f24.ch
Die bestehenden Allgemeinverfügungen von Anfang Juli betreffend die Ausweispflicht und die Beschränkung der gleichzeitig anwesenden Gäste in Bars und Clubs auf 100 Personen sowie die Unterteilung in Sektoren mit maximal 100 Personen bei Veranstaltungen bis 1'000 Personen werden bis Ende Jahr verlängert. Grossveranstaltungen mit über 1'000 Personen sind ab 1. Oktober 2020 unter strengen Auflagen wieder möglich. Die Vorbereitung des Bewilligungsverfahrens des Kantons Aargau ist abgeschlossen.
Ab 1. Oktober 2020 dürfen Veranstaltungen mit mehr als 1'000 Personen wieder durchgeführt werden, wenn eine entsprechende Bewilligung des Kantons vorliegt. Das hat der Bundesrat entschieden und dabei auch Vorgaben gemacht: Veranstalter müssen eine Risikoanalyse sowie ein Schutzkonzept vorlegen, Personenströme sinnvoll lenken und grundsätzlich eine Sitzplatzpflicht einhalten.
Nach Rücksprache mit den Kantonen und Verbänden hat der Bundesrat zusätzlich die folgenden Voraussetzungen für die Bewilligung von Grossveranstaltungen durch die Kantone festgelegt:
- Die epidemiologische Lage im Kanton muss eine Durchführung der Veranstaltung zulassen
- Der Kanton verfügt über die notwendigen Kapazitäten für das Contact Tracing
Der Kanton Aargau hat unter Einbezug der Departemente Volkswirtschaft und Inneres (DVI) sowie Bildung, Kultur und Sport (BKS) ein kantonales Bewilligungsverfahren etabliert. Das Formular für das Bewilligungsgesuch steht ab Donnerstag, 24. September 2020 auf der kantonalen Website zur Verfügung.
Verlängerung der Allgemeinverfügungen
Die von der Kantonsärztin gestützt auf das Epidemiengesetz erlassenen Allgemeinverfügungen werden verlängert und gelten neu bis Donnerstag, 31. Dezember 2020, 24.00 Uhr.
Zur Sicherstellung der Identifikation und Information von Kontaktpersonen sowie zur Aufrechterhaltung eines funktionierenden Contact Tracing sind die Bar- und Clubbetriebe seit Freitag, 3. Juli 2020, verpflichtet, die von ihren Besucherinnen und Besuchern angegebenen Kontaktdaten anhand eines amtlichen Ausweises zu überprüfen (weitere Details)
Als weitere Massnahme verordnete der Kanton Aargau ab Donnerstag, 9. Juli 2020, eine Beschränkung der gleichzeitig anwesenden Gäste in Bar- und Clubbetrieben auf 100 Personen. Organisatoren von Veranstaltungen mit über 100 Besucherinnen und Besuchern, bei welchen weder die Massnahmen betreffend Hygiene und Abstand noch andere Schutzmassnahmen wie das Tragen einer Gesichtsmaske eingehalten werden können, müssen zudem seit dem 9. Juli 2020 eine Unterteilung in Sektoren mit maximal 100 Personen vornehmen.
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