Rekordzahl von reuigen Aargauer Steuersündern
Von: mm/f24.ch
Im 2018 wurden beim Kantonalen Steueramt 1'182 Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung erstattet. Zur Nachbesteuerung angemeldet wurden Vermögen mit einem Gesamtwert von 287 Millionen Franken. Für den Kanton und die Gemeinden resultierten daraus zusätzliche Steuereinnahmen in der Höhe von 12,8 Millionen Franken.
Seit 2010 gilt in der Schweiz die sogenannte kleine Steueramnestie. Demnach kann jeder und jede Steuerpflichtige einmal im Leben eine Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung tätigen. Er bzw. sie muss dann zwar Nachsteuern und Verzugszinsen bezahlen, jedoch keine Bussen.
Im Kalenderjahr 2018 wurden beim Steueramt des Kantons Aargau 1'182 Selbstanzeigen erstattet. Damit wurde die Rekordzahl des Vorjahres (1'113 Selbstanzeigen) nochmals knapp übertroffen.
Zur Nachbesteuerung angemeldet wurden vor allem in- und ausländische Bankguthaben und Wertschriftendepots sowie auch zahlreiche ausländische Liegenschaften. Der Gesamtwert des im Jahr 2018 zur Nachbesteuerung angemeldeten Vermögens belief sich auf 287 Millionen Franken und übertraf damit den Rekordwert des Vorjahres um fünf Millionen Franken.
Die im vergangenen Jahr erledigten Selbstanzeigen brachten dem Kanton und den Gemeinden gesamthaft rund 12,8 Millionen Franken und dem Bund rund 3,2 Millionen Franken an zusätzlichen Steuereinnahmen.
Die grösste Selbstanzeige betraf im Jahr 2018 ein bislang der Besteuerung vorenthaltenes Vermögen im Gesamtwert von rund acht Millionen Franken. Allein aus dieser einzelnen Selbstanzeige resultierten Nachsteuern und Verzugszinsen im Gesamtbetrag von rund einer halben Million Franken. Der Grossteil der Selbstanzeigen betrifft kleinere Vermögenswerte im Bereich von 200'000 Franken und weniger.
Die auffällige Zunahme der Selbstanzeigen in den vergangenen zwei Jahren – in den Jahren 2010 bis 2016 wurden durchschnittlich 300 Selbstanzeigen pro Jahr erstattet – ist auf den Automatischen Informationsaustausch (AIA) von Bankdaten zurückzuführen, welcher Anfang 2017 zwischen 38 Staaten in Kraft getreten ist und im Rahmen dessen die Schweiz Ende September 2018 erstmals Bankdaten mit ihren Partnerstaaten austauschte.
Seit dem 1. Oktober 2018 sind keine straffreien Selbstanzeigen im Zusammenhang mit ausländischen Bankguthaben und Wertschriftendepots mehr möglich. Es ist daher davon auszugehen, dass die Zahl der Selbstanzeigen ab dem laufenden Jahr wieder abnehmen wird.
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