Neubau Amt für Verbraucherschutz geht in die Anhörung
Von: mm/f24.ch
Das über 100-jährige Laborgebäude des Aargauer Amts für Verbraucherschutz befindet sich in einem stark sanierungsbedürftigen Zustand. Eine Sanierung im laufenden Betrieb ist laut dem Regierungsrat weder betrieblich noch wirtschaftlich zweckmässig. Projektiert ist deshalb ein Neubau des Amts für Verbraucherschutz in Unterentfelden. Für dieses Bauvorhaben wird eine öffentliche Anhörung durchgeführt.
Visualisierung des Neubaus des Amts für Verbraucherschutz in Unterentfelden. (Foto: Markus Schietsch Architekten GmbH)
Das im Departement Gesundheit und Soziales angesiedelte Amt für Verbraucherschutz (AVS) schützt durch risikobasierte Inspektionen und gezielte Untersuchungen die Bevölkerung vor gesundheitsgefährdenden Lebensmitteln, Chemikalien und Organismen. Auch stellt es die artgerechte Haltung und Gesundheit der Tiere im Kanton Aargau sicher. Das AVS ist gegenwärtig in den beiden kantonseigenen Gebäuden am Kunsthausweg 24 (Laboratorium) und im Calame-Haus (Büros) an der Oberen Vorstadt 14 in Aarau untergebracht.
Das über 100-jährige Laborgebäude sei stark sanierungsbedürftig. Eine Sanierung im laufenden Betrieb sei weder betrieblich noch wirtschaftlich zweckmässig. Die Tätigkeiten von Inspektion und Untersuchung seien eng miteinander verknüpft und erforderten einen regen Austausch von Inspektions- und Laborpersonals, so der Regierungsrat welcher daher im Dezember 2017 entschied, das AVS unter einem Dach zusammenzuführen.
Mit dem Grundstück des Bildungszentrums in Unterentfelden sei eine Lösung für den Neubau im Eigentum des Kantons gefunden worden, die sofort geplant und zeitnah realisiert werden könne.
Auf Basis einer Machbarkeitsstudie hat der Regierungsrat beim Grossen Rat einen Projektierungskredit über 4,7 Millionen Franken beantragt, der im August 2019 ohne Gegenstimmen gutgeheissen wurde.
Das nun im Detail erstellte Vorprojekt weist Erstellungskosten von 43,9 Millionen Franken aus. Unter Einbezug der Vorlaufkosten von 160'000 Franken und einer Kostenermittlungstoleranz von zehn Prozent wird dem Grossen Rat ein Baukredit von total 48,46 Millionen Franken beantragt. Für dieses Bauvorhaben wird vorgängig, gestützt auf § 66 der Kantonsverfassung, eine öffentliche Anhörung durchgeführt.
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