GR-Kommission will Gewinnsteuer senken
Von: mm/f24.ch
Die Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben (VWA) hat der Teilrevision des Steuergesetzes in zweiter Lesung zugestimmt. Abweichend vom Regierungsantrag hat sie sich für eine Senkung der Gewinnsteuer für die juristischen Personen ab 2016 ausgesprochen.
Die grossrätliche Kommission VWA hat der Revision des Steuergesetzes in zweiter Lesung mit 9 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen zugestimmt. Eine Mehrheit der Kommission hat sich dafür ausgesprochen, die juristischen Personen verbindlich in die Revision einzubeziehen und einem Antrag auf Senkung der Gewinnsteuer zugestimmt.
Abweichend vom Regierungsantrag will die Kommission die Entlastungen für die juristischen Personen auf den 1. Januar 2016 in Kraft setzen. Der Regierungsrat beantragte, die tarifliche Entlastung für die juristischen Personen an gewisse Bedingungen zu knüpfen (volkswirtschaftliches Wachstum und Finanzlage des Kantons und der Gemeinden).
Der Antrag des Regierungsrats für die zweite Beratung hat Mindererträge von 91,8 Millionen Franken für den Kanton und 86,8 Millionen Franken für die Gemeinden zur Folge. Aus der Senkung der Gewinnsteuer ab 2016 ergeben sich zusätzliche Mindereinnahmen für den Kanton von 27,0 Millionen Franken und für die Gemeinden von 11,7 Millionen Franken.
Nach intensiver Diskussion hat sich eine Mehrheit der Kommission dafür ausgesprochen, den Versicherungs- und Sparzinsenabzug nicht zu erhöhen (zusätzliche Mindereinnahmen für den Kanton 20,0 Millionen Franken und für die Gemeinden 19,0 Millionen Franken) und diesbezüglich am geltenden Recht festzuhalten. Damit folgte sie dem Antrag des Regierungsrats. Der Grosse Rat hatte im Rahmen der ersten Lesung einer Erhöhung des Versicherungs- und Sparzinsenabzugs zugestimmt.
Die Kommission erachtet diese Thematik jedoch als wichtig und empfiehlt dem Grossen Rat entgegen dem Antrag des Regierungsrats, die Motion der SP-Fraktion betreffend Erhöhung des Pauschalabzugs im Steuergesetz für Beiträge an die Krankenkassenprämien aufrechtzuerhalten. Weiter beantragt sie, die Motion der SVP-Fraktion betreffend Anwendung des Kostendeckungsprinzips bei grundbuchlichen Vorgängen nicht abzuschreiben.
Der Grosse Rat wird die Teilrevision des Steuergesetzes voraussichtlich am 8. Mai 2012 beraten.
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