Der Aargau überprüft Struktur der Suchtberatung
Von: mm/f24.ch
Nach einer mehrmonatigen Sondierungsphase, umfangreichen Abklärungen und Gesprächen mit den betroffenen Trägerschaften hat das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) eine Arbeitsgruppe gebildet, die eine mögliche Neukonzeption der ambulanten Suchtberatung im Kanton Aargau in Angriff nimmt.
Klientinnen und Klienten in der Behandlungskette der Suchthilfe weisen zunehmend komplexere Krankheitsbilder auf und benötigen in zunehmendem Mass auch eine psychiatrisch-psychotherapeutische Behandlung. Vor diesem Hintergrund ist die organisatorische Trennung zwischen ambulanter Suchtberatung (sozialpädagogisch-psychologische Massnahmen) und ambulanter Psychiatrie (psychiatrisch-psychotherapeutische Massnahmen) auf längere Sicht zu hinterfragen.
Zusammenführung der Angebote
Die Arbeitsgruppe, in der die betroffenen Organisationen (Aargauische Stiftung Suchthilfe, Verein Beratungszentrum des Bezirks Baden, Externer Psychiatrischer Dienst) sowie der Kantonsärztliche Dienst vertreten sind, hat von Regierungsrätin Susanne Hochuli, Vorsteherin des Departements Gesundheit und Soziales, deshalb den Auftrag bekommen, eine Zusammenführung der Angebote unter Führung der Psychiatrischen Dienste Aargau (PDAG) zu prüfen. Dabei wird es allenfalls auch um den Einbezug weiterer Behandlungsbedürfnisse gehen.
Das DGS geht zum heutigen Zeitpunkt davon aus, dass eine Bündelung der Kräfte sowohl aus fachlicher, organisatorischer und finanzieller Sicht sinnvoll wäre. Sie diente insbesondere auch einer besseren Vernetzung der Akteure sowie insgesamt einer Verbesserung der Dienstleistung zugunsten der Patientinnen und Patienten. Die dezentralen ambulanten Suchtberatungsstellen arbeiten schon heute punktuell und patientenbezogen gut und erfolgreich zusammen.
Konzeptvorschlag bis Mitte 2012
Die Arbeitsgruppe wird durch eine externe Fachbegleitung geführt. Sie hat den Auftrag, bis Mitte des kommenden Jahrs einen Konzeptvorschlag zu unterbreiten. Dieser soll dem DGS und den betroffenen Trägerschaften als Entscheidungsgrundlage für das weitere Vorgehen dienen. Ob und in welcher Art die Struktur der ambulanten Suchthilfe im Kanton Aargau Veränderungen erfahren wird, ist vor diesem Hintergrund noch offen. Fest steht jedoch, dass mögliche Anpassungen aufgrund der Komplexität einer Reorganisation sowie der bestehenden vertraglichen Verpflichtungen frühestens ab 2014 in Angriff genommen werden könnten.
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