Mutuel Versicherung übernimmt Unfallversicherungsgeschäft der AGV
Von: mm/f24.ch
Der Grosse Rat beschloss am Dienstag die Aufhebung des Unfallversicherungsdekrets. Damit kann der Ausstieg der Aargauischen Gebäudeversicherung aus dem Unfallversicherungsgeschäft auf Ende 2021 erfolgen. Der Zuschlag für die Übertragung des Versicherungsbestands und die Unfallversicherung des Kantons und der Schülerinnen und Schüler geht nach öffentlicher Ausschreibung an die Groupe Mutuel Versicherungen GMA AG (Groupe Mutuel). Die Übertragung des gesamten Versicherungsbestands per 1. Januar 2022 steht unter Vorbehalt der Genehmigung durch die eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA).
Der Grosse Rat hat mit der Aufhebung des Unfallversicherungsdekrets den Grundsatzentscheid des Regierungsrats über den Ausstieg der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) aus dem Unfallversicherungsgeschäft bestätigt. Das Parlament hat die regierungsrätliche Botschaft zu den Dekretsänderungen an seiner Sitzung vom 15. Juni 2021 beschlossen.
Der Verwaltungsrat der AGV hat den Prozess seit Beginn aktiv begleitet und unterstützt. Mit dem Entscheid kann sich die AGV auf ihr eigentliches Kerngeschäft konzentrieren.
Ergebnis des Ausschreibungsverfahrens
Der Kanton Aargau hat die Versicherung der Mitarbeitenden und der Lehrpersonen sowie die Unfallversicherung der Schülerinnen und Schüler und den gesamten Versichertenbestand der Kantonalen Unfallversicherung (KUV) am 15. Januar 2021 öffentlich ausgeschrieben.
Im Submissionsverfahren wurde das wirtschaftlich günstigste Angebot anhand der in den Ausschreibungsunterlagen vorgegebenen Zuschlagskriterien evaluiert. Der Zuschlag geht an die Groupe Mutuel.
Wechsel zu privatem Versicherer
Der gesamte Versicherungsbestand wird per 1. Januar 2022 an die Groupe Mutuel übertragen. Die Bestandsübertragung unterliegt dem Versicherungsaufsichtsgesetz des Bundes und bedarf der Genehmigung durch die eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA).
Vom Verzicht auf diese Geschäftssparte sind zehn Mitarbeitende der KUV betroffen. Diese werden von der Groupe Mutuel übernommen. Die Mitarbeitenden erhalten zu den gleichen Konditionen wie bei der KUV eine minimale Arbeitsplatzgarantie von 24 Monaten, das heisst bis am 31. Dezember 2023.
Die Versicherungsnehmer erhalten infolge des Wechsels ein ausserordentliches Kündigungsrecht. Die Groupe Mutuel muss für das kommende Jahr die Unfallversicherung zu den gleichen Prämien anbieten. Für die Versicherungsnehmer besteht deshalb kein Handlungsbedarf.
Finanzielle Auswirkungen
Die aus der Bestandsübertragung freiwerdenden Mittel fallen als ausserordentlicher Ertrag dem Kanton zu und fliessen zweckgebunden in die Spezialfinanzierung Sonderlasten. Der genaue Ertrag hängt vom diesjährigen Geschäftsjahr ab. In Berücksichtigung des für die Bestandsübernahme offerierten Betrags dürften dem Kanton aus heutiger Sicht freiwerdende Mittel im Umfang von 60 bis 71 Millionen Franken zufallen.
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