Totalrevision des Gesundheitsgesetzes verabschiedet
Von: Medienmitteilung AG
Die grossrätliche Kommission für Gesundheit und Sozialwesen (GSW) stimmt der Totalrevision des Gesundheitsgesetzes in zweiter Beratung zu. Passivraucherschutz, die Arzneimittelabgabe sowie die Frage um die Dokumentation von Gesundheitsdaten zur Qualitätssicherung prägten die Diskussion.
Die Kommission für Gesundheit und Sozialwesen hat an ihrer Sitzung vom 8. Dezember 2008 unter der Leitung von Dr. Theo Vögtli (Kleindöttingen) der Totalrevision des Gesundheitsgesetzes zugestimmt. Die Vorlage wurde mit grosser Mehrheit zuhanden des Grossen Rats verabschiedet.
Passivraucherschutz Zu reden gab vor allem die Implementierung des Bundesgesetzes zum Schutz vor Passivrauchen. Da noch Referendumsfristen abzuwarten sind und der Termin der Inkraftsetzung des Bundesgesetzes noch nicht bekannt ist, sind die Bestimmungen des Bundesgesetzes im Gesundheitsgesetz neu in den Übergangs- und Schlussbestimmungen enthalten. Ein Antrag wollte die Bestimmungen im Gesetzestext selber enthalten sehen. Die Kommissionsteilnehmenden traten auf den Antrag jedoch nicht ein. Damit folgten sie der regierungsrätlichen Argumentation, wonach es keinen Sinn mache, bundesrechtliche Bestimmungen in ein kantonales Gesetz aufzunehmen, müsste doch bei jeder Änderung auf Bundesebene auch der kantonale Gesetzgeber Anpassungen vornehmen.
Freie Wahl der Arzneimittelabgabestelle darf nicht beeinflusst werden Patientinnen und Patienten dürfen in ihrer Wahl der Arzneimittelabgabestelle nicht beeinflusst werden. Ein Streichungsantrag dieser Bestimmung wurde von der Kommission abgelehnt.
Gesundheitsdaten zur Qualitätssicherung Auch zur Sprache kam das Anliegen, wonach der Kanton mittels Registern und Statistiken die Qualität der Massnahmen im Umgang mit schweren Erkrankungen fördern soll. Von Departementseite wurde demgegenüber entgegnet, dass kantonale Register und Statistiken wegen der kleinen Fallzahlen kaum zu aussagekräftigen Resultaten führten. Die Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) der Nordwestschweiz sei deshalb an der Arbeit, solche Register über die Kantonsgrenzen hinaus zu erarbeiten.
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