Die grossrätliche Kommission Allgemeine Verwaltung (AVW) hat das erste Paket der Rechtsänderungen für die Gemeindereform in 2. Lesung beraten und stimmt diesen mit Mehrheitsbeschlüssen zu. Das 2. Paket steht in Vernehmlassung. Einzelne Massnahmen werden auf das 3. Paket verwiesen.
Die Kommission Allgemeine Verwaltung (AVW) hat unter der Leitung von AVW-Präsidentin Katharina Kerr (SP, Aarau) und im Beisein von Regierungsrat Kurt Wernli, DV DVI, Dr. Walter Mischler, Chef Gemeindeabteilung, und Dr. Daniel Kolb, Projektleiter GeRAG, am 15. Januar 2009 die Änderungen in Verfassung, Gesetzen und Dekreten des Kantons im Rahmen der Gemeindereform GeRAG beraten und zuhanden des Grossen Rats mit klaren Mehrheitsbeschlüssen verabschiedet. Anders als in der 1. Lesung konnte die Kommission allen den in 2. Lesung teilweise geänderten Vorschlägen der Regierung ohne eigene Änderungs- oder Ergänzungsanträge zustimmen.
Ziel des 1. Pakets GeRAG ist die Stärkung der Gemeinden und die Unterstützung von Gemeindezusammenschlüssen. Auch eine Rechtsgrundlage für vom Kanton initiierte Zusammenschlüsse als «ultima ratio» soll diesem Zweck dienen. Dieser «Zwangsparagraf», § 104a (neu) Gemeindegesetz, gab auch in 2. Lesung Anlass zu einem grundsätzlich ablehnenden Antrag. Mit der Begründung, diese neue Massnahme wie auch die vorgesehenen «Anreizzahlungen» für Gemeindezusammenschlüsse seien nicht nötig und erwünscht, wurde ein Rückweisungsantrag gestellt, der jedoch mit 9 zu 4 Stimmen abgelehnt wurde. Die entsprechende Verfassungsänderung mit § 108 Abs. 1 und § 104a (neu) Gemeindegesetz wurde mit 9 zu 4 Stimmen (13 Anwesende) gutgeheissen. In 1. Lesung war hier auf Antrag der Kommission AVW mit dem absoluten Mehr aller Mitglieder des Grossen Rats eine Verschärfung des Quorums für diese «Zwangsmassnahme» beschlossen worden.
Gegenüber der 1. Lesung schlägt die Regierung aufgrund eines Prüfungsantrags (Kurt Wyss, CVP) nun vor, den Grundbedarf nicht ab 2014 gestaffelt abzuschaffen, sondern diesen bis 2018 in vollem Umfang weiter bestehen zu lassen. Zudem soll bei Zusammenschlüssen eine Finanzausgleichsgarantie sicherstellen, dass die Beiträge in den ersten acht Jahren nach einem Zusammenschluss nicht tiefer sind als im Durchschnitt der vier Jahre vor dem Zusammenschluss.
Die Frage, ob Ortsbürgergemeinden nach einem Zusammenschluss der Einwohnergemeinden weiterhin eigenständig bestehen können (Prüfungsauftrag Manfred Breitschmid, CVP), soll im 3. Paket GeRAG geklärt werden. Die Kommission hätte sich hier eine frühzeitigere Klärung gewünscht, schlägt eine solche aus rechtlichen Gründen – das 2. Paket ohne eine solche Regelung steht bereits in Vernehmlassung – aber nicht vor.
Die Stärkung strukturschwacher Regionen (Prüfungsauftrag Christoph Brun, Grüne) wurde von der Regierung intensiv geprüft; Vorschläge dazu sind in der 2. Lesung des 1. Pakets aber nicht vorgesehen. Das Problem soll jedoch, auch auf dringenden Wunsch der Kommission, in folgenden GeRAG-Paketen angegangen werden, dies mit finanziellen und planerischen Instrumenten.
Die in 1. Lesung vom Grossen Rat gestrichene und in 2. Lesung erneut beantragte Regelung zur Flexibilisierung des Steuerzuschlags auf der Gewinn- und Kapitalsteuer für die Mitfinanzierung des Finanz- und Lastenausgleichsfonds (Finanzausgleichsgesetz § 6 Abs. 3) wurde von der Kommission einstimmig, die Bandbreite des Zuschlags von 10-15 % mit 7 zu 6 Stimmen gutgeheissen.
Den zwölf Anträgen wurde nach intensiver Diskussion mit unterschiedlichen, aber klaren Mehrheiten zugestimmt.
Die Beratung des Geschäfts im Grossen Rat ist vor Ende März vorgesehen.
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