Der Regierungsrat unterbreitet dem Grossen Rat eine Ergänzung des Richtplans mit einem neuen Kapitel zu den offiziellen Halteplätzen für Schweizer Fahrende. Daneben soll es aber auch Möglichkeiten für den spontanen Halt geben.
Auf Bundesebene und in der kantonalen Verfassung bestehen Rechtsgrundlagen, die den Kanton Aargau verpflichten, die Bedürfnisse der Schweizer Fahrenden zu berücksichtigen. Die aktuelle Situation zeigt, dass der heutige Mangel an Halteplätzen als eigentliche Notlage zu betrachten ist und Handlungsbedarf besteht.
Vor diesem Hintergrund hat die kantonale Fachstelle Fahrende eine Vorlage zur Anpassung des Richtplans vorbereitet. Es wurde vorgeschlagen, neben den bereits bestehenden sechs Plätzen, drei neue Plätze – ein neuer Standplatz und zwei neue Durchgangsplätze – im Richtplan einzutragen.
Das Vernehmlassungs- und Mitwirkungsverfahren ist auf grosses Interesse gestossen. Insgesamt sind 69 Stellungnahmen von regionalen Planungsverbänden, Gemeinden, Parteien und weiteren Stellen eingegangen.
Bestehende Plätze zur Festsetzung vorgeschlagen Aufgrund der Stellungnahmen hat der Regierungsrat beschlossen, die bestehenden Plätze in Aarau, Kaiser¬augst, Spreitenbach, Windisch und Zofingen dem Grossen Rat zum Beschluss als Festsetzung vorzulegen. Der Ersatz für den aufgehobenen Durchgangsplatz in Niederlenz und die drei neu geplanten Plätze kommen in der unverbindlichen Form einer Vororientierung in den Richtplan. Vororientierungen liegen in der Kompetenz des Regierungsrats.
Wenn der Grosse Rat die Anpassung des Richtplans gemäss Antrag des Regierungsrats beschliesst, kann die kantonale Fachstelle Fahrende in Zusammenarbeit mit den Gemeinden die Sanierung der Durchgangsplätze in Aarau und Windisch einleiten sowie den Standplatz in Spreitenbach einer definitiven Lösung zuführen. Die Vorhaben der Kategorie Vororientierung bedürfen weiterer Abklärungen und Verhandlungen.
Wichtige Spontanhalte Neben den Durchgangsplätzen und den Standplätzen sind auch die Möglichkeiten für Spontanhalte von entscheidender Bedeutung. Auch wenn in der Richtplanvorlage auf direkte Anweisungen an die Behörden verzichtet wird, erwartet der Regierungsrat von den Gemeinden, dass sie die Absichten gut gesinnter Grundeigentümer unterstützen und den spontanen Halt von in der Schweiz wohnhaften Fahrenden nicht ohne Not behindern.
Mit der Bereitstellung von genügend Halteplätzen durch das Gemeinwesen wie auch durch Privatpersonen werden der belastende Suchaufwand der Fahrenden nach einem freien Platz und das Risiko eines Aufenthalts an ungeeigneter Stelle vermindert. Damit wird ein wichtiger Beitrag zur Vermeidung von Spannungen zwischen Fahrenden und Sesshaften geleistet.
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