Behindertenkonzept Aargau beim Bundesrat
Von: mm/f24.ch
Am 1. Januar 2008 hat der Bund den Kantonen die Verantwortung für die Erwachseneneinrichtungen für behinderte Menschen übertragen. Das Behindertenkonzept, das nun dem Bundesrat eingereicht wurde, zeigt auf, wie der Kanton Aargau seine neue Aufgabe im Rahmen des Betreuungsgesetzes erfüllt. Das Konzept sieht unter anderem ab 2011 eine Ombudsstelle für Menschen mit Behinderungen vor.
Mit Inkrafttreten der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) am 1. Januar 2008 hat sich die Invalidenversicherung aus der Finanzierung von Einrichtungen für erwachsene Menschen mit Behinderungen zurückgezogen. Der Bund übertrug die volle Verantwortung den Kantonen. Diese wurden verpflichtet, in einem Behindertenkonzept zuhanden des Bundesrats aufzuzeigen, wie sie die neue Aufgabe erfüllen und sicherstellen, dass allen erwachsenen, auf Betreuung angewiesenen Personen mit Behinderungen adäquate Angebote zur Verfügung stehen.
Grosser Bedarf an Angeboten
Im Kanton Aargau gibt es 34 anerkannte Einrichtungen für erwachsene Menschen mit Behinderungen. Rund 2'450 Aargauerinnen und Aargauer werden in geschützten Werkstätten, Beschäftigungsstätten und Tagesstätten betreut. Davon leben rund 1'280 in einer Aargauer Wohneinrichtung. Etwa 450 Aargauerinnen und Aargauer arbeiten und/oder wohnen in einer Einrichtung in einem anderen Kanton.
Rechtliche Umsetzung der NFA frühzeitig erfolgt
Mit dem Betreuungsgesetz, das seit dem 1. Januar 2007 in Kraft ist, hat sich der Kanton Aargau frühzeitig auf die NFA vorbereitet und die Verpflichtungen, die er vom Bund übernommenen hat, rechtlich bereits umgesetzt.
Die acht Leitsätze im Behindertenkonzept halten nun auch die strategischen Leitplanken für die Gestaltung und Weiterentwicklung der Angebote fest. Weiter legt das Konzept dar, wie die für die Umsetzung zuständige Abteilung Sonderschulung, Heime und Werkstätten im Departement Bildung, Kultur und Sport die Aufgaben der Aufsicht, Planung, Steuerung und Finanzierung der Angebote in den Einrichtungen sowie die Finanzierung von ausserkantonalen Aufenthalten erfüllt.
Zusammenarbeit mit Leistungserbringern
Seit Übernahme der neuen Verantwortung wird eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Kanton und den Einrichtungen sowie den Behindertenorganisationen gepflegt. Der Einbezug der Leistungserbringer wird auch bei der Weiterentwicklung der Angebote wichtig sein.
Unabhängige Ombudsstelle in Aarau
Ab 2011 steht Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit Behinderungen oder deren Angehörigen bei Differenzen mit Aargauer Einrichtungen eine unabhängige Ombudsstelle in Aarau zur Verfügung. Sie wird vom Verein Patientenstelle Aargau-Solothurn geführt, der vom Departement Gesundheit und Soziales bereits mit der Führung der Ombudsstelle für Personen in Pflegeeinrichtungen beauftragt ist.
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