Regierungsrats bezieht Stellung zum NFA-Handbuch
Von: mm/f24.ch
Im Rahmen des Neuen Finanzausgleichs (NFA) zwischen dem Bund und den Kantonen fliessen seit 2008 die Bundessubventionen im Umweltbereich nur noch aufgrund von Leistungsvereinbarungen zwischen den beiden Partnern.
Im kommenden Jahr werden die Verhandlungen für die zweite vierjährige Programmperiode 2012 2015 stattfinden. Im Hinblick darauf wurde das Handbuch NFA überarbeitet und den Kantonsregierungen zur Anhörung unterbreitet.
In ihrer Stellungnahme weist der Aargauer Regierungsrat auf ein paar unklare Schnittstellen und fehlende Bereiche hin: so hinsichtlich des Agglomerationsprogramms Verkehr und Siedlung, der landwirtschaftlichen Direktzahlungen sowie der Überwachung und Bekämpfung invasiver (aggressiver) eingewanderter Pflanzen- und Tierarten.
Ausserdem werden mehrere Aspekte aufgelistet, wo Präzisierungen notwendig sind. Zudem wurden diverse Änderungen beantragt wie beispielsweise bezüglich einer alternativen Gewichtung einzelner Angebote und der damit verbundenen Beitragssätze.
Parallel zur Überarbeitung des NFA-Handbuchs wurde eine Änderung der bundesrätlichen Waldverordnung in die Vernehmlassung gegeben. Hier beantragt der Aargauer Regierungsrat, diese zurückzustellen beziehungsweise die Bereinigung des NFA-Handbuchs abzuwarten.
«Fürs Fricktal – fricktal24.ch – die Internet-Zeitung»