Suhr muss nochmals über Einbürgerungen entscheiden
Von: mm / f24.ch
Der Aargauer Regierungsrat heisst die Beschwerden wegen Nichteinbürgerung von drei Jugendlichen aus Serbien-Montenegro gut und weist die Gesuche zur Neubeurteilung an die Einwohnergemeinde Suhr zurück.
Der Aargauer Regierungsrat heisst drei Beschwerden von Jugendlichen aus Serbien-Montenegro gut. Ihnen wurde im Juni 2009 von der Gemeindeversammlung Suhr die Einbürgerung verweigert. Der Regierungsrat gelangt zum Schluss, dass das Bürgerrecht an die drei unbescholtenen serbisch-montenegrinischen Jugendlichen nur deshalb nicht erteilt wurde, weil sie – wie die Beteiligten an einer Gewalttat in Suhr – aus dem ehemaligen Jugoslawien stammen und mit der ablehnenden Haltung angeblich ein Zeichen gegen Gewalttaten gesetzt werden sollte.
Verletzung des Diskriminierungs- und des Willkürverbots Da die Gemeindeversammlung Suhr die Einbürgerungsgesuche einzig wegen der Herkunft der Gesuchsteller ablehnten, verstiess sie gegen das Diskriminierungsverbot in Artikel 8 Absatz 2 der Bundesverfassung. Aufgrund des fehlenden Zusammenhangs zum gewalttätigen Vorfall ist die Ablehnung überdies willkürlich im Sinne von Artikel 9 der Bundesverfassung.
Mit der Gutheissung der Beschwerden hebt der Regierungsrat die angefochtenen Gemeindeversammlungsbeschlüsse auf. Er verzichtet aber darauf, selber über die Gesuche zu entscheiden, um der Einwohnergemeinde Suhr die Gelegenheit zu geben, noch einmal selbstständig über die Einbürgerungen zu befinden. Der Regierungsrat hält jedoch fest, dass die Gemeindeversammlung bei der Neubeurteilung der Angelegenheit das ihr zustehende Ermessen pflichtgemäss auszuüben hat und bei ihrer Entscheidung an die verfassungsmässig garantierten Grundrechte, insbesondere an das Diskriminierungs- und das Willkürverbot, gebunden ist.
Die Vorgeschichte An der Gemeindeversammlung der Gemeinde Suhr vom 18. Juni 2009 hatten die Stimmberechtigten über die Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an fünf Kandidatinnen und Kandidaten zu entscheiden, die alle die Voraussetzungen für die ordentliche Einbürgerung erfüllten. Aus diesem Grund beantragte der Gemeinderat, allen fünf Einbürgerungsgesuchen zu entsprechen.
In der Folge wurde das Bürgerrecht an die deutsche sowie die italienische Gesuchstellerin diskussionslos und ohne Gegenstimme erteilt. Den drei aus Serbien-Montenegro stammenden Jugendlichen verwehrten die Stimmberechtigten dagegen die Zusicherung mit grossem Mehr. Bei diesem Entscheid spielte der Umstand eine Rolle, dass im vergangenen Frühjahr ein junger Schweizer von zwei Jugendlichen aus dem ehemaligen Jugoslawien zusammengeschlagen und schwer verletzt worden war.
Obwohl die Gesuchsteller mit diesem gewalttätigen Vorfall nachweislich in keinem Zusammenhang stehen, folgte die Gemeindeversammlung dem Antrag eines Stimmberechtigten, den drei aus dem Balkan stammenden Jugendlichen das Bürgerrecht zu verweigern, um gegen derartige Gewalttaten ein Zeichen zu setzen. Gegen diesen Entscheid wehrten sich die drei Betroffenen mit einer Beschwerde an das Verwaltungsgericht. Dieses erklärte sich Ende September für nicht zuständig und überwies die Verfahren im Oktober an den Regierungsrat.
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