Vernehmlassungsstart zum Bildungsraum Nordwestschweiz
Von: Medienmitteilung AG
Die Regierungen der Kantone Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn geben ein umfassendes Entwicklungs- und Investitionsprogramm für die Bildung in der Nordwestschweiz in die Vernehmlassung. Basierend auf einem Staatsvertrag sind Verbesserungen vorgesehen, die Vorteile für die Schülerinnen und Schüler, für die Eltern, die Lehrpersonen und für die Gesellschaft und Wirtschaft insgesamt beinhalten. Gleichzeitig werden damit die nationalen Harmonisierungsvorgaben erfüllt. In den beiden Basel und in Solothurn wird die Vernehmlassung heute eröffnet, im Aargau erfolgt der Start in Abhängigkeit von der Volksabstimmung zum Bildungskleeblatt.
Die Regierungen der Kantone Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn haben eine umfassende Vernehmlassungsvorlage für die Schaffung eines Bildungsraums Nordwestschweiz verabschiedet. Das Programm Bildungsraum sieht eine Reihe von aufeinander abgestimmten Massnahmen vor, die das Bildungssystem angesichts der anstehenden gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Herausforderungen leistungsfähiger machen sollen. Die entsprechenden Massnahmen werden langfristig geplant und sollen schrittweise realisiert werden.
Kindgerechte Einschulung, bessere Start- und Erfolgschancen Der Schuleinstieg der Kinder erfolgt dank der Weiterentwicklung des Kindergartens zur Basisstufe spielerisch, die Förderung von Begabungen und Interessen geschieht für leistungsstarke und leistungsschwächere Schülerinnen und Schüler individueller. Dadurch sollen mehr Schülerinnen und Schüler bessere Leistungen erreichen. Die Startchancen verbessern soll insbesondere auch die Förderung in Deutsch vor der Einschulung für Kinder mit ungenügend Deutschkenntnissen.
Leistungsgerechtere Laufbahnentscheide, transparentere Ausweise Laufbahnentscheide fallen dank neuen Instrumenten der Leistungsbeurteilung gerechter aus. Leistungstests und Abschlusszertifikat machen die Schulleistung interkantonal vergleichbar. Die Wirtschaft und die abnehmenden Schulen der Sekundarstufe II erhalten mehr Transparenz über die auf der Sekundarstufe I erbrachten Leistungen.
Stärkung der Integrationskraft des Bildungssystems Dank der neuen Form der Einschulung, leistungsgerechteren Beurteilungen und einem verstärkten Fokus auf individueller Förderung und Gemeinschaftsbildung wird die Integrationskraft des Bildungssystems erhöht. Damit soll der Anteil von Jugendlichen, die trotz eines nachteilig wirkenden Familienhintergrunds oder anderer nachteiliger Faktoren erfolgreich den Einstieg ins Berufsleben oder in die Hochschulen schaffen, deutlich wachsen. Die Aus- und Weiterbildung der Lehrpersonen und Schulleitungen und die Ausstattung der Schulen sollen auf diese Anforderungen ausgerichtet werden.
Stärkung der Berufsbildung und der Gymnasien, Schwerpunkt in Naturwissenschaft und Technik Dank der gemeinsamen Entwicklung des Bildungssystems in der Nordwestschweiz können den besonderen Anforderungen des Wirtschaftsraums an die Aus- und Weiterbildung qualifizierter Arbeitskräfte besser Rechnung getragen werden. Die Berufsbildung wird gestärkt, die Gymnasien in ihrer Entwicklung insbesondere in Bezug auf Begabungsförderung und gemeinsames Prüfen unterstützt. Mit der Schwerpunktsetzung auf Naturwissenschaft und Technik erfolgt eine Nachwuchsförderung in diesen für die Wirtschaft und Gesellschaft wichtigen Bereichen.
Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Tagesstrukturen als Standortfaktor Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird dank der Einführung eines bedarfsgerechten Angebots an Tagesstrukturen verbessert. Damit erhöht sich die Standortattraktivität der Region für Familien und für Unternehmen.
Beseitigung von Mobilitätshindernissen, schweizerische Harmonisierung Die wichtigsten strukturellen Mobilitätshindernisse werden beseitigt und die schweizerischen Harmonisierungsvorgaben erfüllt. Auf staatsvertraglicher Basis werden geregelt: die Ausgestaltung der Primarstufe (vierjährige Basisstufe und vierjährige Aufbaustufe), die Ausgestaltung der Sekundarstufe (auf Basis der gesamtschweizerischen Vorgaben von HarmoS) sowie die Dauer des Gymnasiums (vier Jahre). Bestehen bleibende Differenzen in der Fremdsprachenfolge werden mit individuellen Massnahmen so überbrückt, dass sie kein Hindernis bei einem Kantonswechsel bilden.
Kohärentes Gesamtpaket In die Vernehmlassung geschickt wird ein Gesamtpaket. Dieses besteht aus:
dem HarmoS-Konkordat, mit dem die Kantone dem Harmonisierungsauftrag in der Bundesverfassung nachkommen,
dem Sonderpädagogik-Konkordat, das die Leistungen der Kantone im Sonderpädagogik- Bereich regelt, nachdem sich der Bund im Rahmen der NFA aus der Finanzierung zurückzieht,
dem Staatsvertrag Bildungsraum, mit dem die vier Kantone die schweizerischen Vorgaben umsetzen und zu dem oben dargestellten Gesamtpaket verbinden,
den kantonalen Umsetzungsplanungen.
Die Verbindung dieser Elemente zu einem Gesamtpaket soll langfristig Planungssicherheit schaffen, eine kohärente und koordinierte Umsetzung gewährleisten und Transparenz über die Folgen in den Kantonen schaffen.
Gestaffeltes Vorgehen für die Vernehmlassung Die zeitliche Organisation der Vernehmlassung nimmt Rücksicht auf die unterschiedliche Ausgangslage der Kantone: Die Kantone Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn starten die Vernehmlassung am 15. Dezember 2008. Angesichts der Tragweite der Vorlage sehen sie eine verlängerte Vernehmlassungsfrist bis zum 31. Mai 2009 vor. Im Kanton Aargau ist zurzeit im Mai 2009 die Volksabstimmung zum Bildungskleeblatt vorgesehen. Da das Bildungskleeblatt den Kernelementen des Programms Bildungsraum entspricht, bedeutet diese Volksabstimmung faktisch auch eine wichtige Vorentscheidung für die Akzeptanz des Bildungsraums im Aargau. Aus diesem Grund startet der Aargau seine Vernehmlassung erst nach der Volksabstimmung zum Bildungskleeblatt. Die vierkantonale Auswertung und die Zuleitung der Vorlage an die vier Parlamente soll anfangs 2010 erfolgen.
Vierkantonale Zusammenarbeit als Erfolgsfaktor Das Entwicklungs- und Investitionsprogramm des Bildungsraums geht über das hinaus, was ein einzelner Kanton leisten könnte. Es wird möglich dank einer Zusammenarbeit, mit der die vier Kantone ihre Entwicklungskapazitäten bündeln und von ihren Erfahrungen gegenseitig lernen.
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