Am 13. Juni 2010 lehnte das Stimmvolk die erste Vorlage für ein Einführungsgesetz zum Arbeitsrecht ab. Die Ausweitung auf vier Sonntagsverkäufe ging der Mehrheit zu weit. Nun unterbreitet der Regierungsrat eine angepasste Vorlage, welche nun auch die Zustimmung der Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben fand.
Die grossrätliche Kommission VWA behandelte die Neuvorlage des Einführungsgesetzes zum Arbeitsgesetz am 13. Mai 2011 in erster Beratung. Die nun vorgesehenen zwei bewilligungsfreien Sonntagsverkäufe stellen für die Kommission den bestmöglichen Kompromiss dar.
Ein Antrag, der den Gemeinden die Kompetenz für die Festlegung dieser Sonntagsverkäufe geben wollte, scheiterte klar mit 8 zu 3 Stimmen. Für die Kommissionsmehrheit ist es im Sinne der Koordination wichtig, dass der Regierungsrat diese Sonntage einheitlich festlegt. Einzelbewilligungen können zusätzlich weiterhin erteilt werden, beispielsweise um traditionelle Weihnachtsmärkte zu ermöglichen.
Die vorgeschlagene Lösung zur Beibehaltung des Einigungsamts fand breite Zustimmung. Die Kommission diskutierte, ob im Gesetz eine absolute oder eine relative Friedenspflicht verankert werden soll. Mit 8 zu 3 Stimmen entschied sich die Kommission für die Fassung des Regierungsrats. Dieser sieht während des Einigungsverfahrens eine absolute Friedenspflicht vor.
In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage einstimmig gutgeheissen und zuhanden des Ratsplenums verabschiedet. Die Debatte im Grossen Rat ist für den 21. Juni 2011 geplant.
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