Eingabefristen für Kulturgesuche beim Swisslos-Fonds
Von: mm/f24.ch
Die Gesuchseingabefrist für gemeinnützige Projekte aus dem kulturellen Bereich wird ab sofort am 10. April, 10. Juni, 10. Oktober sowie 10. Januar sein. Es wird jedoch empfohlen, die Gesuche an den Swisslos-Fonds bei der Abteilung Kultur möglichst frühzeitig einzureichen.
Aus dem kulturellen Bereich werden mit SwisslosFondsgelder Vorhaben unterstützt, die der kulturellen Vielfalt des Aargaus dienen, die seinen Ruf als Kulturkanton innerhalb und ausserhalb seiner Grenzen festigen und die in ihrer Gesamtheit möglichst vielen Bevölkerungsgruppen die Teilnahme am kulturellen Leben ermöglichen. Die Förderung erfolgt ergänzend zum Aargauer Kuratorium.
Dem Gesuch sind eine Projektdokumentation (mit Angabe von Ziel, Inhalt, Beteiligten, Zeitplan, Ort) sowie ein detailliertes Budget und Finanzierungsplan beizulegen. Weitere Informationen finden sich unter www.ag.ch/kultur.
Swisslos-Fondsgelder werden durch den Regierungsrat für gemeinnützige und wohltätige Projekte aus dem kulturellen und sozialen Bereich, für Archäologie, Denkmalpflege und Ortsbildschutz, Natur- und Umweltschutz, Humanitäre Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit vergeben, die von regionaler, kantonaler respektive gesamtschweizerisch von erheblicher Bedeutung sind.
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