Der Bauernverband Aargau (BVA) befürwortet die Teilrevision des aargauischen Steuergesetzes und die damit einhergehende Entlastung des Mittelstandes auf 2013. Dank der Erhöhung des Kinderabzuges werden insbesondere auch die tendenziell kinderreicheren Bauernfamilien profitieren.
Begrüsst wird auch die Milderung des Jahressteuertarifs für Kapitalzahlungen aus der Vorsorge von heute 40 % auf 30 % des ordentlichen Tarifs. Der BVA hält zudem am Freibetrag von Fr. 200‘000.- auf Kapitalzahlungen bei Tod und Invalidität fest. Zwar gelange diese Regelung nur selten zur Anwendung, sie sei aber im Einzelfall wichtig, weil es Personen mit kleiner Vorsorge oder tiefem Risikoschutz betrifft.
Restbetrag ebenfalls nur zu 30 % besteuern Weiter schlägt der BVA vor, den sogenannten Restbetrag ebenfalls zum Tarif von 30 % zu besteuern. Dadurch entstehe eine Vereinfachung des Vollzugs und die Differenz zur Besteuerung im Privatvermögen (Grundstückgewinnsteuer) bleibe selbst bei Anwendung von Art. 45 immer noch sehr gross.
Landwirtschaftliche Nutzung nicht steuerlich belasten Im Hinblick auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts schlägt der BVA zudem vor, dass Art. 27 zu präzisieren sei und dass dort von land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken gesprochen werden soll. Eine mögliche Praxisänderung hätte ansonsten weitreichende steuerlich negative Konsequenzen für die Aargauer Landwirtschaft, argumentiert der BVA.
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