Aargau will Steuerbereich optimieren
Von: mm/f24.ch
Der Regierungsrat des Kantons Aargau und die Gemeindeverbände sind sich einig über wichtige steuerliche Projekte, die in den nächsten Monaten umgesetzt werden sollen. Mit einer gemeinsamen Vereinbarung sollen die Finanzierung sowie die zukünftige Weiterentwicklung der gemeinsam genutzten Steuerinformatik sichergestellt werden.
Regierungsrat, Finanzdirektor Markus Dieth, Renate Gautschy, Präsidentin des Aargauischen Gemeindeammänerverbandes
Die Gemeinden sind für die Veranlagung und den Bezug (ohne direkte Bundessteuer) der Einkommens- und Vermögenssteuern der natürlichen Personen zuständig. Für diese Aufgaben stellt der Kanton den Gemeinden gegen eine kostendeckende Entschädigung ein gemeinsames elektronisches Veranlagungssystem zur Verfügung. Im Jahr 2019 wird das technisch erneuerte Veranlagungssystem in Betrieb genommen.
Neue Vereinbarung für Steuerinformatik der Gemeinden
Aus diesem Anlass prüften der Kanton und die Gemeinden die Finanzierung der Steuerinformatik und erarbeiteten für 2019 eine neue Vereinbarung, welche den Betrieb der Steuerinformatik sicherstellt und die Weiterentwicklung sichert.
Finanzdirektor Markus Dieth lobte die gute Zusammenarbeit mit den Gemeindeverbänden und betonte die lösungsorientierte Haltung der Gemeindeammänner-Vereinigung unter der Führung von Renate Gautschy: "Nur gemeinsam bringen wir unseren Kanton weiter". So sollen künftig bei veränderten Rahmenbedingungen der Kanton und die Gemeinden gemeinsam über eine Anpassung der Betriebsgebühren oder allfällige Investitionen entscheiden.
Neues Reformvorhaben im Steuerbereich
An der gestrigen gemeinsamen Medienkonferenz präsentierte der Finanzdirektor ein neues Reformvorhaben im Steuerbereich. Das ursprüngliche Reformvorhaben "Strategie Steuerbezug" wurde nach wiederholter Beurteilung durch Kanton und Gemeinden nicht weiterverfolgt.
Beim neuen Reformvorhaben handelt es sich um die Einführung des gesetzlichen Grundpfandrechts für Liegenschaftsverkäufe. Der Kanton Aargau ist der einzige Kanton, der keine Sicherung auf den Steuern bei Liegenschaftsverkäufen kennt. In der Steuergesetzgebung stehen damit Veränderungen an.
Diese Regelungen wird der Regierungsrat dem Grossen Rat in einer Teilrevision des Steuergesetzes unterbreiten. Unabhängig davon, aber zeitgleich wird sich der Grosse Rat in einer separaten Teilrevision mit den notwendigen Anpassungen und Umsetzung der Unternehmenssteuerreform (SV 17) befassen. "Damit sind Einheit der Materie verbunden mit gleichzeitiger umfassender Transparenz sichergestellt", so Finanzdirektor Markus Dieth.
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