BVA will einheitliche Gebäudeversicherungs - Prämie
Von: Ralf Bucher
In seiner Stellungnahme zur Teilrevision des Gebäudeversicherungsgesetztes begrüsst der Bauernverband Aargau (BVA) die neuen Regelungen zu den Härtefällen und schlägt eine einheitliche Prämie vor.
Andreas Villiger, Präsident des Bauernverbandes Aargau, hatte nach den beiden Härtefällen in Reinach mit zwei Vorstössen eine neue Regelung gefordert, um unwissende Gebäudebesitzer vor grossen Risiken zu schützen.
Der BVA begrüsst deshalb den Vorschlag der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV), Schäden, die durch das Zusammenwirken eines Elementarereignisses und eines nicht erkennbaren Konstruktions- bzw. Unterhaltsmangels entstehen, neu grundsätzlich zu entschädigen. Ein Deckungsausschluss erfolgt nur bei einem "wesentlichen" Konstruktions- bzw. Unterhaltsmangel, wonach das Elementarereignis nur eine untergeordnete Bedeutung für den Schaden hat.
Einfache und einheitliche Prämie
Die Gebäudeversicherung untersteht als staatliche Monopolversicherung dem Solidaritätsprinzip. Branchen mit leicht erhöhtem Risiko, wie etwa die Landwirtschaft, welche aufgrund der vielen brennbaren Materialien wie Heu und Stroh und der abgelegenen Lage, die anfälliger auf Brandstifter ist, dürfen nicht bestraft werden, so der Standpunkt des BVA.
Er schlägt deshalb eine einheitliche Grundprämie analog dem Kanton Zürich vor. Dort heisst es im Gesetz wörtlich: "Die Anstalt setzt die einheitliche Grundprämie fest." Damit können, gemäss BVA, komplizierte, intransparente Prämienberechnungen umgangen und die Prämienfestlegung massiv vereinfacht werden.
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