Aargauer Regierung will Unternehmenssteuern reduzieren
Von: mm/f24.ch
Der Aargauer Regierungsrat will die Gewinnsteuern von ertragsstarken Unternehmen ab 2022 in drei Etappen reduzieren und damit ein grosses Anliegen der Aargauer Wirtschaft erfüllen. Die Gemeinden sollen über einen Zeitraum von vier Jahren durch den Kanton teilweise für ihre Steuerausfälle entschädigt werden. Auch für die natürlichen Personen ist eine Entlastung vorgesehen, indem der Pauschalabzug für Versicherungsprämien und Sparkapitalzinsen deutlich erhöht werden soll.
Finanzdirektor Markus Dieth
Die im Aargau ansässigen Unternehmen müssen mit dem heutigen Zweistufentarif Gewinne über 250'000 Franken zu 18,6 Prozent versteuern (Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuern). Die Steuerbelastung in diesem ertragsstarken Segment soll zwischen 2022 und 2024 auf 15,1 Prozent reduziert werden. Ab 2024 verfügt der Kanton Aargau damit – wie die meisten anderen Kantone – über einen proportionalen Steuertarif: Die Gewinne bis 250'000 Franken werden schon heute mit 15,1 Prozent besteuert. Mit der Reduktion will der Regierungsrat die Position des Aargaus im interkantonalen Vergleich verbessern.
Finanzdirektor Markus Dieth: „Auch wenn der Aargau bereits heute über verschiedene Steuer- und Standortvorteile verfügt, ist eine Entlastung des Höchstsatzes aus Gründen des Standortwettbewerbs angezeigt. Der Wirtschaftsstandort Aargau mit seinen rund 25'000 Unternehmen soll gerade in der heutigen schwierigen Zeit weiter gestärkt werden. Es ist zu vermeiden, dass insbesondere von jenen rund 1'300 ertragsstarken Unternehmen, die rund 80 Prozent zum Steueraufkommen beitragen, Wegzüge in steuergünstigere Kantone erfolgen. Zudem sollen die Chancen für Neuansiedlungen im Kanton Aargau erhöht werden.“
Gestaffelte Reduktion verkraftbar
Die Reduktion der Gewinnsteuertarife in drei Etappen bewirkt beim Kanton Mindereinnahmen von dreissig Millionen Franken pro Etappe und bei den Gemeinden 14 Millionen Franken pro Etappe. Der Regierungsrat beantragt mit seiner Botschaft eine Gewinnsteuersenkung ab 2022.
Markus Dieth: „Das Ergebnis der finanziellen Langfristperspektive zeigt, dass die Steuergesetzrevision finanzierbar ist. Dank der Ausgleichsreserve können kurz- bis mittelfristige Defizite aufgefangen werden. Gleichzeitig schafft sie den nötigen Handlungsspielraum, um in die Standortattraktivität des Kantons zu investieren und wichtige politische Vorhaben umsetzen zu können.“
Kompensationszahlungen für die Gemeinden
Laut dem Regierungsrat haben die Gemeinden mit der sehr zeitnahen Umsetzung der Tarifsenkung bereits ab 2022 kaum Planungs- und Handlungsmöglichkeiten für das Auffangen der Mindereinnahmen. Zudem trete für die finanzstärkeren Gemeinden der dämpfende Effekt durch die verminderten Einzahlungen in den horizontalen Finanzausgleich erst mit zweijähriger Verzögerung ein. Deshalb sollen die Mindereinnahmen aller Gemeinden während einem Zeitraum von vier Jahren durch einen Steuerfussabtausch kompensiert werden.
Markus Dieth: „Bis sich in einigen Jahren die dynamischen Effekte durch neue Ansiedlungen und Investitionen auswirken, will der Kanton die Gemeinden deshalb mit diesen jährlichen, ausserordentlichen Kompensationsbeiträgen unterstützen. Mittels eines zeitlich befristeten Steuerfussabtausches erhalten die Gemeinden 2022 bis 2024 zwei Drittel der Steuerausfälle kompensiert, im 2025 noch einen Drittel.“
Berücksichtigung der Kostensteigerungen bei den Krankenkassenprämien
Die Krankenkassenprämien können im Rahmen des Pauschalabzugs für Versicherungsprämien und Sparkapitalzinsen steuerlich abgesetzt werden. Bisher beträgt der Abzug allerdings nur 4'000 Franken für verheiratete Paare und 2'000 Franken für die übrigen steuerpflichtigen Personen. Dieser Abzug ist seit 2001 unverändert.
Da seither die Krankenkassenprämien stark gestiegen sind, sei eine Erhöhung des Pauschalabzugs gerechtfertigt. Neu sollen folgende Abzüge gelten: 6'000 Franken für Verheiratete und 3'000 Franken für die übrigen steuerpflichtigen Personen. Für den Kanton entstehen damit im Jahr 2022 Mindereinnahmen von 46 Millionen Franken, für die Gemeinden 42 Millionen Franken.
Analyse
Auf der Basis einer Analyse von BAK Economics AG hat der Regierungsrat erste Eckwerte für eine Steuerstrategie festgelegt. Gemäss der Vision "Steuern Aargau, weil es sich lohnt", will der Regierungsrat klare Rahmenbedingungen für den Wohn- und Wirtschafts-standort schaffen. Die strategischen Ziele des Regierungsrats sind gute Konditionen für den Mittelstand, interkantonal vergleichbare Bedingungen bei tiefen Einkommen und die Verbesserung der steuerlichen Wettbewerbsfähigkeit für einkommensstarke und vermögende Personen.
Der Kanton will auch wettbewerbsfähige steuerliche Bedingungen für die Unternehmen und ihre Entwicklung schaffen wozu die Steigerung der steuerlichen Attraktivität für grosse, gewinn-intensive und innovative Unternehmen gehören. Dieses Ziel kann gemäss der BAK-Analyse und der Beurteilung des Regierungsrats nur mit einer Reduktion der Steuerbelastung von 18,6 Prozent auf 15,1 Prozent erreicht werden. Um den finanziellen Handlungsspielraum für wettbewerbsfähige steuerliche Rahmenbedingungen und für strategische Investitionen zur wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und ökologischen Weiterentwicklung des Kantons bewahren zu können, will der Regierungsrat den Kantonshaushalt über eine Periode von zehn Jahren ausgeglichenen gestalten.
Hinsichtlich Priorität und Stossrichtung der Steuerstrategie soll eine vertiefte Debatte stattfinden. Dafür wird der Regierungsrat einen Planungsbericht zuhanden des Grossen Rats verfassen, welcher im 1. Quartal 2022 beraten wird.
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