Erhöhter Kostenaufwand für Aargauer Tierseuchenfonds
Von: mm/f24.ch
Der Aargauer Regierungsrat hat den Bericht zur Revision des Einführungsgesetzes zum Tierseuchengesetz (EG TSG) zur Anhörung freigegeben. Durch die Revision soll sämtlicher Aufwand für ausgewiesene Tätigkeiten zur Tierseuchenbekämpfung aus dem Tierseuchenfonds finanziert werden. Zudem sollen neu auch die Kosten der Direktabholung von Nutztierkadavern zu 100 Prozent über den Tierseuchenfonds abgegolten werden. Die Anhörung dauert bis zum 3. April 2020.
Durch den Anstieg des internationalen Handels mit Tieren und tierischen Produkten innerhalb der letzten Jahrzehnte hat auch die Gefahr der Verschleppung von Tierseuchen zugenommen. Wie das Auftreten der Vogelgrippe und der Blauzungenkrankheit in Europa aufgezeigt hat, können Tierseuchen trotz grosser Vorkehrungen auch den Kanton Aargau und seine Tierhaltenden plötzlich treffen.
Im EG TSG vom 6. Mai 2008 sind die wichtigsten Grundsätze der kantonalen Tierseuchenbekämpfung und die Entsorgung tierischer Nebenprodukte geregelt. Für die Finanzierung steht der Tierseuchenfonds zur Verfügung, dessen Einlagen paritätisch durch die öffentliche Hand und die Tierhalter*innen geleistet werden.
Anpassungen im Rahmen der Revision
Das kantonale Tierseuchengesetz hat sich seit Inkrafttreten bewährt. Allerdings besteht Anpassungsbedarf aufgrund von Veränderungen bei der Erfüllung der Vollzugsaufgabe, der sich daraus ableitenden Entwicklung des Fondsvermögens und zur Sicherstellung der tierschutz- und lebensmittelrechtlichen Vorgaben. Entsprechend verfolgt die Revision mehrere Ziele.
Als das EG TSG 2008 in Kraft trat, erhielten Bezirkstierärztinnen und Bezirkstierärzte Aufträge durch den Veterinärdienst im Bereich Tierseuchenbekämpfung. Diese Leistungen wurden über den Tierseuchenfonds entschädigt. Im Rahmen der landesweiten Professionalisierung der Veterinärdienste wurden speziell ausgebildete amtliche Tierärztinnen und Tierärzte in einem Teilzeitpensum beim Amt für Verbraucherschutz angestellt. Diese Lohnkosten werden nicht aus dem Tierseuchenfonds finanziert, sondern vom Kanton alleine getragen.
Durch die Revision soll sämtlicher Aufwand für ausgewiesene Tätigkeiten zur Tierseuchenbekämpfung wie ursprünglich im EG TSG vorgesehen durch den Fonds abgegolten und damit die paritätische Finanzierung wiederhergestellt werden. Auch sollen die Kosten der tierseuchenspezifischen Weiter- und Fortbildung aus dem Fonds finanziert werden.
Nutztierkadaver (Grosstiere von mindestens 200 kg) müssen zwingend ab dem landwirtschaftlichen Hof abgeholt werden. Durch die Direktabholung entstehen für die Tierhaltenden hohe Kosten, was in der Praxis oft dazu führt, dass andere Wege gesucht werden. So werden kranke Tiere zum Beispiel über einen Schlachtbetrieb "entsorgt", weil diese Variante günstiger ist und teilweise noch Hoffnung auf eine Verwertbarkeit des Fleisches besteht.
Im Interesse des Tierschutzes und der Seuchenbekämpfung soll der Tierseuchenfonds daher neu auch die Kosten der Direktabholung von Nutztierkadavern zu 100 Prozent decken: mit Ausnahme von Heimtieren und aus rein wirtschaftlichen Gründen getöteten Tieren. Zur Finanzierung müssen die bisher sehr tiefen Tierhalterbeiträge mittelfristig angehoben werden, wobei die Belastung immer noch relativ gering bleiben wird.
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