Am 1. Juli 2009 tritt das Gesetz über die Massnahmen gegen häusliche Gewalt in Kraft. Damit werden im Kanton Aargau neue Beratungsmöglichkeiten geschaffen. Sie richten sich an gewaltbetroffene wie auch an gewaltausübende Personen. Eine zentrale Rolle kommt der neuen Anlaufstelle gegen häusliche Gewalt zu.
Mit den neuen Beratungs- und Betreuungsmöglichkei-ten werden die Lücken im bestehenden Angebot ge-schlossen. Ziel ist, die Gewaltbetroffenen besser zu schützen und die Gewaltausübenden konsequenter zur Verantwortung zu ziehen.
Anlaufstelle gegen häusliche Gewalt Im Zentrum steht die Anlaufstelle gegen häusliche Gewalt. Nach einer Polizeiintervention wird die Anlauf-stelle über den erfolgten Einsatz informiert. In der Folge nimmt die Anlaufstelle mit den Beteiligten Kontakt auf und bietet ihnen eine Kurzberatung an. Damit wird nicht mehr zugewartet, bis oder ob die Betroffenen von sich aus aktiv werden und eine Beratungsstelle aufsu-chen.
Mit diesem Beratungsangebot leistet der Kanton Aargau Pionierarbeit. Erstmals wird in der Schweiz eine zentrale Stelle geschaffen, die allen Beteiligten, das heisst sowohl gewaltbetroffenen wie auch gewaltausübenden Frauen, Männern und Kindern aktiv Unterstützung anbietet.
Die Frauenzentrale Aargau, welche die Anlaufstelle im Auftrag des Kantons betreibt, hat die Geschäftsführung der Anlaufstelle gegen häusliche Gewalt Frau Adrienne Marti übertragen. Frau Adrienne Marti ist Rechtsanwältin und Sozialpädagogin. Mit ihren langjährigen Tätigkeiten und Erfahrungen im Bereich Gewalt an Frauen – unter anderem als Mitbegründerin des Nottelefons für vergewaltigte Frauen Zürich – bringt sie optimale Voraussetzungen für ihre künftige Arbeit mit.
Weitere Beratungs- und Betreuungsmöglichkeiten Neben der Anlaufstelle werden weitere Beratungs- und Betreuungsmöglichkeiten sowohl für Gewaltbetroffene wie auch für Gewaltausübende geschaffen. Zu erwähnen ist ein spezielles Angebot für Kinder, die häusliche Gewalt direkt erfahren oder als Zeugen miterleben. Sie erhalten eine Primärversorgung und Nachbetreuung.
Erstmals werden im Kanton Aargau Beratungs- und Auffangmöglichkeiten für Gewaltausübende eingerichtet. Sie können freiwillig besucht oder behördlich an-geordnet werden. Ab 1. Juli 2009 wird den Gewaltausübenden neben der Kurzberatung durch die Anlaufstelle gegen häusliche Gewalt auch eine längerfristige Be-ratung angeboten. Zudem wird ein Lernprogramm eingesetzt, das die Gewaltausübenden anleiten wird, ihr Verhalten zu ändern. Da Nachbarkantone bereits seit einigen Jahren erfolgreich Lernprogramme anbieten, wird der Kanton Aargau kein eigenes Angebot schaffen, sondern die ausserkantonalen Programme in Anspruch nehmen.
Alle Beratungs- und Betreuungsaufgaben werden mit wenigen Ausnahmen nicht vom Kanton selber, sondern von privaten oder halbprivaten Trägerschaften übernommen (wie Frauenzentrale, Frauenhaus, Bewährungshilfe, Kinderschutzgruppen der Kantonsspitäler Aarau und Baden).
Adressliste Im Juni 2009 wird das Interventionsprojekt gegen häusliche Gewalt eine Adressliste in Kreditkartenfor-mat mit den wichtigsten Adressen zu den Beratungs- und Betreuungsangeboten bei häuslicher Gewalt he-rausgeben.
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