Zusammenlegung der kantonalen Amts- und Rechnungsjahre
Von: mm/f24.ch
Für die Zusammenlegung der kantonalen Amts- mit den Rechnungs- beziehungsweise Kalenderjahren schlägt der Regierungsrat eine Änderung der Kantonsverfassung und des Geschäftsverkehrsgesetzes vor. Das Amtsjahr 2013 soll um drei Monate verkürzt werden und vom 1. April bis 31. Dezember dauern. Die weiteren Amtsjahre wären dann mit dem Rechnungsjahr identisch. Zukünftig soll auch die Wahl von Regierung und Parlament gleichzeitig stattfinden.
In einer vom Grossen Rat am 11. November 2008 überwiesenen Motion wird die Zusammenlegung des Beginns der kantonalen Amts- und Rechnungsjahre auf den 1. Januar verlangt. Zudem wurde vom Parlament in einem am 2. Dezember 2008 überwiesenen Auftrag die gleichzeitige Durchführung der Grossrats- und Regierungsratswahlen gefordert.
Verkürzung der nächsten Amtsperiode Die Zusammenlegung der kantonalen Amts- mit den Rechnungs- beziehungsweise Kalenderjahren soll mit einer Verkürzung der nächsten Amtsdauer um drei Monate umgesetzt werden. Die nächste Amtsdauer von Parlament und Regierung würde dementsprechend vom 1. April 2013 bis am 31. Dezember 2016 dauern. Das erste Jahr der nächsten Amtsdauer würde 2013 ein letztes Mal am 1. April beginnen und am 31. Dezember enden. Die weiteren Amtsjahre wären dann mit dem Rechnungs- beziehungsweise Kalenderjahr identisch.
Konsequenterweise wird auch der jeweilige Beginn der Amtsperiode der vom Volk gewählten Bezirks- und Kreisbehörden (Bezirksrichter/-innen, Schulräte/-rätinnen, Friedensrichter/-innen etc.) angepasst.
Keine Änderungen drängen sich demgegenüber beim Beginn der Amtsdauer der Behörden auf Gemeindeebene auf, weil die Amts- und Rechnungsjahre bereits nach geltender Regelung einheitlich am 1. Januar beginnen.
Gemeinsame Durchführung von Grossrats- und Regierungsratswahlen Gegenstand der Anhörungsvorlage bildet zusätzlich die gemeinsame Durchführung der Grossrats- und Regierungsratswahlen. Die nächsten Wahlen für Parlament und Regierung (1. Wahlgang) sollen im Oktober 2012 am gleichen Tag stattfinden. Infolge der zeitlichen Zusammenlegung der Wahlen kann neu ein gemeinsamer Wahlkampf für die zu besetzenden Sitze in der Regierung und im Parlament geführt werden. Dies entlastet die Parteien und die Kandidierenden in organisatorischer und finanzieller Hinsicht.
Die Anhörungsvorlage sieht des Weiteren vor, den Beginn der Amtsdauer der vom Grossen Rat gewählten Gremien – insbesondere der Oberrichterinnen und Oberrichter – auf die Mitte der Legislatur des Parlaments zu verschieben. Bezweckt wird damit eine klarere Trennung von den Grossratswahlen, so dass der neugewählte Grosse Rat nicht bereits in den ersten Monaten die wichtigen personellen Entscheidungen treffen muss.
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