Totalrevision des aargauischen Gesundheitsgesetzes
Von: Medienmitteilung AG
Der Regierungsrat hat die Botschaft des neuen Gesundheitsgesetzes für die 2. Beratung im Grossen Rat verabschiedet. Beim Passivrauchschutz schlägt der Regierungsrat eine Anpassung an das neue Bundesgesetz vor.
Im Vergleich zur 1. Beratung wurden insbesondere redaktionelle Anpassungen vorgenommen. Im Bereich der Gesundheitsvorsorge wurden beim Passivrauchschutz Anpassungen hinsichtlich des neuen Bundesgesetzes zum Schutz vor Passivrauchen gemacht. Bei den Strafbestimmungen hat der Regierungsrat die Bussenkompetenz des Gemeinderates aufgrund verfassungsrechtlicher Vorbehalten auf maximal 1000 Franken festgelegt. Ansonsten enthält die Vorlage keine Neuerungen zum Bisherigen. So vertritt der Regierungsrat nach wie vor die Meinung, dass im Bereich der Suizidhilfe eine Regelung auf Bundesebene anzustreben sei.
Weiteres Vorgehen Die Kommission für Gesundheit und Soziales wird das Geschäft voraussichtlich anfangs Dezember 2008 beraten. Die 2. Lesung im Grossen Rat sowie die anschliessende Schlussabstimmung sind im Januar 2009 vorgesehen. Die Anpassung der Verordnungen erfolgt im Jahr 2009. Geplanter Zeitpunkt für das Inkrafttreten des neuen Gesundheitsgesetzes ist der 1. Januar 2010.
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