2008 mussten deutlich mehr Wildschweinschäden abgegolten werden als im Jahr zuvor. Zurückzuführen ist dieser Anstieg auf den starken Zuwachs des Wildschweinbestands. Als Gegenmassnahme wird die Verkürzung der Schonzeit für Schwarzwild bis ins Jahr 2013 beibehalten. Die Jagd auf Wildschweine im Wald wird neu bis Mitte März zugelassen.
Die Wildschweinschäden haben im Jahr 2008 gegenüber dem Vorjahr wieder deutlich zugenommen. Rund 590'000 Franken mussten für Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen vergütet werden. Im Jahr 2007 waren es rund 260'000 Franken. Der Anstieg der Schadensumme zeichnete sich bereits in den Wintermonaten 2007/2008 ab. Bis Mitte Juni 2008 wurden weit über 200'000 Franken für Wieslandschäden ausbezahlt. Gewachsen ist auch der Wildschweinbestand. Entsprechend dürfte die Zahl der erlegten Tiere von 1200 im Jagdjahr 2007/2008 auf 1400 im Jagdjahr 2008/2009 ansteigen.
Schonzeit verkürzt Das eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat jetzt einem Antrag des Kantons Aargau und neun weiteren Kantonen für die Weiterführung der Schonzeitverkürzung zugestimmt. Die Schonzeit für Wildschweine wird demnach in den Jahren 2009 bis 2013 vom 1. Februar bis 15. März aufgehoben.
Die Erfahrungen in den Jahren 2003 bis 2008 haben gezeigt, dass mit einer Schonzeitverkürzung im Februar eine effizientere Bejagung der Tiere möglich ist. Der jagdliche Eingriff wirkte insbesondere in schneereichen Wintern regulierend. Bei spätem Schneefall zeigte sich ausserdem, dass eine Ausdehnung der Jagdzeit bis Mitte März sinnvoll ist.
Mit der neuen Bestimmung kann das Schwarzwild somit sechs Wochen länger, also insgesamt 8,5 Monate, in Feld und Wald bejagt werden. Frischlinge und Überläufer können zudem vom 16. März bis 30. Juni im Feld und am Waldrand bejagt werden. Ausserdem soll die Verwendung von künstlichen Lichtquellen für die Wildschweinjagd die Effizienz des jagdlichen Eingriffs zusätzlich erhöhen.
Arbeitskreise bewähren sich Die Erfahrungen aus dem laufenden Pilotprojekt «Wildschweinmanagement» zeigen, dass der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in den regionalen Arbeitskreisen eine grosse Bedeutung zukommt. Die Koordination und Umsetzung der vereinbarten Massnahmen in den Pilotgebieten hat sicher dazu beigetragen, einen weit grösseren Schaden zu verhindern.
«Wir werden deshalb im Einvernehmen mit der kantonalen Jagdexpertenkommission und den regionalen Arbeitskreisen das Projekt weiterführen», stellt René Urs Altermatt, Jagd- und Fischereiverwalter im Departement Bau, Verkehr und Umwelt fest. «Daraus ergeben sich gute Voraussetzungen, das weitere Anwachsen der Wildschweinbestände nachhaltig einzudämmen und die Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen auf ein tragbares Mass zu begrenzen».
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