Rund 250 Interessierte nahmen an der alljährlichen Weiterbildungsveranstaltung für Richterinnen und Richter sowie Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber teil.
Eröffnet wurde die Richtertagung durch Hansjörg Geissmann, Oberrichter und Präsident der Inspektionskommission. Er begrüsste in der Aula der Berufsschule Aarau rund 250 Teilnehmende, darunter auch den Präsident der Justizkommission, Thierry Burkart und den Grossratspräsidenten, Herbert H. Scholl. Der grosse Aufmarsch gab der Themenwahl recht – Fälle, denen bei der täglichen Arbeit am liebsten niemand begegnet, die aber, wenn man sie antrifft, unter die Haut gehen.
Von Tätern und Opfern Gisela Braun, Diplompädagogin und Fachreferentin der Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (AJS) Landesstelle Nordrhein-Westfalen referierte zum Thema "Sexueller Missbrauch an Mädchen und Jungen – Die Strategien der Täter und das Erleben der Opfer". Sie nahm die Teilnehmenden dabei auf eine Reise durch die Seelenwelt von Tätern und Opfern mit und stellte Situationen aus Sicht der Täter und der Opfer dar. Sie machte klar, wie Täter es schaffen, dass letztlich das Kind als Täter oder Provokateur betrachtet wird. Ebenso wurde klar, wie viel Energie die Opfer aufwenden müssen, um überleben zu können. Betroffene Kinder erscheinen uns nur deshalb als "cool" und unbeteiligt, weil sie ein Zulassen von Gefühlen umbringen könnte.
Dr. med. Markus Wopmann, Chefarzt der Klinik für Kinder und Jugendliche am Kantonsspital Baden und Leiter der Kinderschutzgruppe sprach zur Aussagekraft verschiedener Befunde im Rahmen von Verdachtsabklärungen. Jedes dritte Mädchen und jeder zehnte Junge werden irgendwann einmal Opfer eines sexuellen Übergriffs. Weibliche Täterinnen sind mit rund einem Viertel (bei männlichen Opfern) vertreten. Der Täter stammt bei rund zwei Dritteln (Jungen als Opfer) beziehungsweise achtzig Prozent (Mädchen als Opfer) aus der Familie oder dem Bekanntenkreis.
Herr Wopmann führte weiter aus, dass Kinderzeichnungen und deren Interpretation oft mehr die Phantasie des Betrachters widerspiegle als das Erleben der Kinder. Selbst körperliche Befunde, die auf einen sexuellen Missbrauch hinzudeuten scheinen, sind unzuverlässig. Während Ärzte anlässlich einer Studie bei Vorliegen körperlicher Befunde zu 89 Prozent erwarteten, dass tatsächlich sexueller Missbrauch gegeben sei, traf dies nur in acht Prozent der Fälle zu. Bei den Aussagen der Kinder dagegen gingen die Ärzte zu hundert Prozent davon aus, es könne nicht auf einen sexuellen Missbrauch geschlossen werden. Effektiv lag aber in sechzig Prozent der Fälle ein solcher vor. Herr Wopmann wies auf die Wichtigkeit der fachgerechten Aufnahme der Aussage eines allenfalls von sexuellem Missbrauch betroffenen Kindes hin. Er zeigte zudem auf, wie entscheidend das Funktionieren des menschlichen Erinnerungsvermögens in solchen Fällen ist.
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