AGV gibt Unfallversicherung auf
Von: mm/f24.ch
Der Aargauer Regierungsrat hat den Grundsatzentscheid gefällt, dass die Aargauische Gebäudeversicherung (AGV), welche die Kantonale Unfallversicherung (KUV) betreibt, auf Ende 2021 aus dem Unfallversicherungsgeschäft aussteigen soll. Der Regierungsrat will die Botschaft zu den Dekretsänderungen an den Grossen Rat im April 2021 verabschieden. Ab dem 15. Januar 2021 wird das Unfallversicherungsgeschäft auf der Plattform Simap öffentlich ausgeschrieben.
Für den Ausstieg aus dem Unfallversicherungsgeschäft sprechen verschiedene Überlegungen. Aktuell ist die Kantonale Unfallversicherung (KUV) zwar finanziell solid aufgestellt und erbringt professionelle und anerkannte Dienstleistungen. Mangels Zukunftsperspektiven, die sich aus den gesetzlichen Rahmenbedingungen ergeben, ist eine Weiterführung aber nicht mehr zeitgemäss und mit Risiken verbunden.
Erster Grund für den Ausstieg ist das begrenzte Entwicklungspotenzial in der obligatorischen Berufs- und Nichtberufsunfallversicherung nach Unfallversicherungsgesetz (UVG). Dies beschränkt sich auf gemeinnützige Organisationen im Kanton Aargau, deren Marktvolumen gering ist.
Ein zweiter Grund liegt darin, dass Arbeitgeber vielfach aufgrund von Prämienvorteilen und vereinfachter Administration neben der UVG-Grundversicherung auch die UVG-Zusatzversicherung sowie die Krankentaggeldversicherung beim gleichen Anbieter abschliessen wollen. Der KUV ist der Abschluss solcher Versicherungen jedoch nicht erlaubt.
Als Folge davon ist in Zukunft im besten Fall mit einer Stagnation des Versichertenbestands zu rechnen, realistischerweise eher mit einem Rückgang. Somit müsste mit einer Erhöhung des Risikos und folglich der Prämien gerechnet werden. Damit steigt die Wahrscheinlichkeit, dass die KUV Kunden verlieren wird.
Der dritte Ausstiegsgrund betrifft wettbewerbsrechtliche Überlegungen: Aufgrund ihrer Unternehmensgrösse ist es der KUV nicht möglich, den Monopol- und Wettbewerbsbereich strikt zu trennen, was aufgrund der bundesgerichtlichen Rechtsprechung jedoch notwendig wäre.
Konzentration auf das Kerngeschäft
Der Regierungsrat will mit seinem Grundsatzentscheid der AGV ermöglichen, sich auf ihr eigentliches Kerngeschäft zu konzentrieren und das mit dem Unfallversicherungsgeschäft verbundene Risiko zu eliminieren. Neben dem Kanton Aargau verfügt nur noch die Stadt Zürich über eine vergleichbare öffentlich-rechtliche Unfallversicherung. Der AGV-Verwaltungsrat hat den Prozess aktiv begleitet und unterstützt diesen.
Der Regierungsrat hat das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) beauftragt, zusammen mit dem Departement Finanzen und Ressourcen (DFR) und dem Departement Bildung, Kultur und Sport (BKS) unter Einbezug der AGV eine Botschaft an den Grossen Rat auszuarbeiten. Es ist geplant, die Botschaft zu den Dekretsänderungen an den Grossen Rat im April 2021 zu überweisen.
Unfallversicherung für zirka 98'000 Personen
Das Verwaltungspersonal sowie die beim Kanton angestellten Lehrpersonen und Schulleitungen sind obligatorisch bei der KUV gemäss dem Unfallversicherungsgesetz (UVG) gegen Betriebs- und Nichtbetriebsunfälle versichert. Daneben sind einige staatsnahe Unternehmen sowie das Personal gemeinnütziger Institutionen im Kanton Aargau freiwillig bei der KUV gemäss UVG versichert. Insgesamt versichert die KUV zirka 40'000 Personen gegen Unfälle bei einem Netto-Prämienvolumen von zirka 20 Millionen Franken.
Neben der obligatorischen Unfallversicherung bietet die KUV für Schüler*innen sowie für pensionierte Staatsangestellte eine Zusatzversicherung gegen Unfallfolgen in Ergänzung zur obligatorischen Krankenversicherung an.
Der Abschluss einer Schulunfallversicherung für aller Schüler*innen im Kanton ist im Aargau obligatorisch. Die Schüler*innen der kantonalen Mittelschulen sowie der Kantonalen Schule für Berufsbildung (ksb) sind bei der KUV versichert. Für die Schulunfallversicherung der Schüler*innen der obligatorischen Volksschule sind die Gemeinden zuständig. Sie sind in der Wahl des Versicherers frei.
Die KUV versichert zirka 57'000 Schüler*innen im Kanton Aargau. Die Pensioniertenunfallversicherung ist freiwillig. Gegenwärtig sind zirka 900 Pensionierte bei der KUV versichert. Das gesamte Prämienvolumen beträgt zirka 240'000 Franken.
Auswirkungen auf die Versicherungsnehmer
Es ist vorgesehen, den gesamten Versicherungsbestand an eine private Versicherung zu übertragen. Eine solche Bestandsübertragung unterliegt dem Versicherungsaufsichtsgesetz des Bundes. Die Versicherungsnehmer erhalten vor der Bestandesübertragung von Gesetzes wegen ein Kündigungsrecht. Ansonsten werden die Verträge vom privaten Versicherer zu den gleichen Konditionen weitergeführt.
Für die Versicherungsnehmer besteht deshalb kein Handlungsbedarf. Die Versicherungsnehmer werden von der AGV direkt orientiert.
Ausschreibung
Am 15. Januar 2021 wurde das Unfallversicherungsgeschäft der AGV auf simap.ch, dem Informationssystem über das öffentliche Beschaffungswesen in der Schweiz, öffentlich ausgeschrieben. Die Ausschreibung umfasst einerseits die Übertragung des Versicherungsbestands und andererseits die Unfallversicherung des Kantons und der Schüler*innen.
Die Ausschreibung erfolgt unter den Vorbehalten des Beschlusses des Grossen Rats über die Dekretsanpassungen sowie der Genehmigung der Bestandsübertragung durch die eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA).
Vom Verzicht auf diese Geschäftssparte sind zehn Mitarbeitende der KUV betroffen. Diese müssen von der privaten Versicherung, die den gesamten Versicherungsbestand übernimmt, ebenfalls übernommen werden. Die Mitarbeitenden erhalten zu den gleichen Konditionen wie bei der KUV eine minimale Arbeitsplatzgarantie von 12 Monaten, das heisst bis am 31. Dezember 2022.
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