Mietlösung unter Dach und Fach
Von: mm / f24.ch
Die Vereinbarung über die Nutzung der Spitalliegenschaften zwischen den drei Kantonsspitälern und dem Kanton Aargau ist unter Dach und Fach. Der Finanzdirektor Roland Brogli und der Gesundheitsdirektor Ernst Hasler unterzeichneten zusammen mit den Vertretern der Kantonsspitäler sowie der Immobilien Aargau den Vertrag. Eine Eigentumsübertragung soll zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
Die Regierungsräte Ernst Hasler und Roland Brogli bei der Unterzeichnung der Vereinbarung über die Nutzung der Spitalliegenschaften, zusammen mit den Verwaltungsratspräsidenten und CEOs der Kantonsspitäler Aarau und Baden und der Psychiatrischen Dienste.
Der Handlungsbedarf bei den Spitalliegenschaften ergab sich aus der Gesundheitspolitischen Gesamtplanung GGpl sowie aus den vom Eidgenössischen Parlament verabschiedeten Reformen im Dezember 2007. Diese sehen den Einbezug der Investitionskosten in die stationären Tarife des obligatorischen Krankenpflegeversicherungsgesetzes vor. Der gegenwärtige Wert der drei Immobilienportfolios wird auf ca. eine Milliarde Franken geschätzt. Massgeblich für die Berechnung der Nutzungsentschädigung ist der aktuelle Gebäudeversicherungswert. Der Mietvertrag tritt ab 2009 in Kraft und soll voraussichtlich per 2011 durch eine Eigentumsübertragung abgelöst werden.
Im Jahr 2003 wurden aus den bisherigen unselbständigen öffentlichen Anstalten Kantonsspital Aarau (KSA), Kantonsspital Baden (KSB) und Psychiatrische Dienste (PD) gemeinnützige Aktiengesellschaften gegründet. Nach verschiedentlich geführten Diskussionen kam man dazumal zum Schluss, die Liegenschaften nicht zu übertragen bis die Bundesvorgaben klar sind. In der Folge wurde die Kapitalisierung der Aktienge- sellschaften basierend auf der Sacheinlage der Mobilien durchgeführt.
Der Kanton beabsichtigt, den Kantonsspitälern auf den nächstmöglichen Termin die Spitalliegenschaften zu übertragen. Dafür sind Anpassungen der Rechtsgrundlagen nötig, die erfahrungsgemäss ungefähr zwei bis drei Jahre benötigen. Ziel ist es, die Eigentumsübertragung auf frühestens 1. Januar 2011 zu realisieren. Damit wird ein weiterer Schritt in Richtung Verselbständigung der Kantonsspitäler vollzogen.
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