Der Regierungsrat genehmigt das Konzept zur Gesamterneuerung des Kantonsspitals Baden AG (KSB). Die Machbarkeitsstudie 2008 gilt als Grundlage für die Genehmigung des Planungskredits im Umfang von 28,6 Millionen Franken. Die Botschaft zum Planungskredit ist dem Grossen Rat zur Beratung überwiesen worden. Eine erste Kostenermittlung für die Gesamterneuerung geht von 330 Millionen Franken aus.
Die Machbarkeitsstudie 2008 ergibt, dass umfangreiche bauliche und betriebliche Gesamterneuerungen nötig sind, um eine langfristige Betriebsbereitschaft des Spitalgebäudes weiter zu gewährleisten. Dies unter dem Aspekt einer über 30-jährigen intensiven Betriebstätigkeit und einer stetigen Zunahme von Patientinnen und Patienten. Deshalb werden nicht – wie ursprünglich geplant – Teilbereiche als erste Etappe saniert, sondern eine Gesamterneuerung angestrebt. Dieser Gesamtbetrachtung trägt die Machbarkeitsstudie 2008 Rechnung.
Die Gesamterneuerung erlaubt eine bessere Zuordnung betrieblicher Bereiche nach medizinischen Bedürfnissen, eine optimale Planung der verschiedenen Bauphasen, die Reduktion von bautechnischen Provisorien, die Sanierung der gesamten Gebäudehülle und aller haustechnischen Anlagen sowie eine notwendige Verstärkung der Tragstruktur des Bettenhauses zur Gewährleistung der Erdbebensicherheit.
Im Jahr 2004 bewilligte der Grosse Rat einen ersten Planungskredit von 6,45 Millionen Franken für die dringendsten Sanierungen als erste Bauetappe. Inzwischen wurde aufgrund der neuen Spitalkonzeption 2015 und der Entwicklung am KSB eine Machbarkeitsstudie für die Gesamterneuerung des KSB ausgearbeitet. Daraus resultierte eine Gesamtinvestition von 330 Millionen Franken.
Mit der aktuellen Botschaft beantragt der Regierungsrat beim Grossen Rat einen Planungskredit von 28,6 Millionen Franken für die Gesamterneuerung. Darin ist der erste Planungskredit von 6,45 Millionen Franken enthalten. Die Vorlage mit dem Baukredit sollte dem Grossen Rat im Jahr 2011 vorgelegt werden können. Mit der beschlossenen Änderung des Krankenversicherungsgesetzes auf Bundesebene werden ab dem 1. Januar 2012 die Investitionen über die stationären Fallpauschalen finanziert. Ab diesem Zeitpunkt beteiligen sich auch die Krankenversicherer an den Kosten der Investitionen.
Der Ostaargau verfügt mit seiner guten Infrastruktur und der Nähe zur Stadt Zürich über eine starke Sogwirkung für Unternehmen und Privatpersonen. Entsprechend nimmt die Bevölkerung überdurchschnittlich zu. Das KSB verfügt über optimale Kostenstrukturen und kann dank seiner Grösse und seiner Flexibilität Veränderungen in der Spitallandschaft mittragen und umsetzen. Mit dem vorliegenden Projekt wird diese Positionierung nachhaltig gesichert.
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