Neues Aargauer Fischereigesetz geht in die Vernehmlassung
Von: mm/f24.ch
Das geltende Fischereigesetz von 1862 wird den veränderten rechtlichen, fischereilichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen angepasst. Mit dem neuen Gesetz wird eine moderne und sachgerechte Fischerei ermöglicht, ohne die bewährte fischereiliche Praxis aufzugeben.
Das heute im Kanton Aargau geltende Fischereigesetz ist seit 1862 in Kraft und damit das drittälteste Gesetz im Kanton Aargau. Veränderungen in Gesellschaft und Umwelt sowie neue gesetzliche Bestimmungen auf Bundesebene machen nun eine Revision des kantonalen Gesetzes nötig.
Vorgesehen sind wichtige Neuerungen, beispielsweise bei der Verpachtung der staatlichen Fischereireviere. Die Revision dient auch dazu, die Stellung der staatlichen und privaten Fischereirechte zu präzisieren, die Voraussetzungen für die Ausübung einer nachhaltigen und ökologischen Fischerei zeitgemäss festzulegen sowie die Aufgaben und Befugnisse der Fischereiberechtigten zu klären.
Die Fischerinnen und Fischer nehmen ihre Aufgaben verantwortungsbewusst, kompetent und mit grossem Engagement wahr. Ihre Rechte wie auch der Auftrag der Fischerei im Dienste von Gesellschaft, Natur und Umwelt werden mit dem Gesetzesentwurf erneuert. Dies mit dem Ziel, die Fischerei besser zu unterstützen, namentlich bei der Aus- und Weiterbildung sowie der Information der Bevölkerung.
Neuregelung der Verpachtung
Bisher wurden die staatlichen Fischereireviere bewertet und öffentlich ausgeschrieben. Lag nur eine Bewerbung vor, erfolgte der Zuschlag zum ausgeschriebenen Preis. Bei mehreren Bewerbungen – das kam in rund einem Drittel der Fälle vor – erfolgte eine Versteigerung. Das Fischereirevier wurde in diesen Fällen der höchstbietenden Person verpachtet.
Neu wird auf eine Versteigerung verzichtet. Es ist vorgesehen, die Fischereireviere öffentlich auszuschreiben. Der Pachtzins wird nach ökologischen und fischereilichen Kriterien festgelegt. Die Zuteilung erfolgt an diejenigen Pächterinnen oder Pächter, die am besten Gewähr bieten für eine nachhaltige und ökologische Fischerei. Auch müssen sie gewillt und fähig sein, Jungfischerinnen und Jungfischer zu fördern.
Das gepachtete Fischereirecht soll zudem möglichst vielen Personen übertragen werden können. Berücksichtigt wird künftig auch die Verbundenheit der Pächterinnen und Pächter mit der Region. Gute Ortskenntnisse sind wichtig, um eine effektive Fischereiaufsicht sicherzustellen.
Förderung der Artenvielfalt
Um die Artenvielfalt zu fördern oder Lebensräume aufzuwerten, soll der Regierungsrat die Ausübung der Fischerei zeitlich und örtlich einschränken oder Fangverbote erlassen können. Bauliche und technische Eingriffe bleiben wie bisher bewilligungspflichtig. Der Schutz der Fische, Krebse und Muscheln sowie deren Lebensräume werden durch angepasste Bestimmungen verbessert. Ein neues Gewicht erhält der Schutz einheimischer Fische und Krebse vor der unkontrollierten Ausbreitung landesfremder Arten. Der Kanton erhält neu die Möglichkeit, Massnahmen auf Kosten der Verursacher zu treffen.
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