Der Regierungsrat hat die Aufgaben im Bereich Wahlen und Abstimmungen von den Bezirksämtern auf die Staatskanzlei übertragen
Die Bezirksämter werden infolge der neuen Strafprozessordnung Ende 2012 aufgehoben. Der Regierungsrat hat deshalb deren Aufgaben im Bereich Wahlen und Abstimmungen in einer Verordnung per 1. Januar 2012 an die Staatskanzlei übertragen.
Bei den eidgenössischen Wahlen und Abstimmungen entfallen die Bezirksämter als Schnittstellen zwischen dem Kanton und den Gemeinden. Die Gemeinden werden in Zukunft die Wahl- und Abstimmungszettel bei sich aufbewahren, bis sie von der Staatskanzlei zur Vernichtung freigegeben werden. Weiter werden die Wahl- und Abstimmungsurnen in den Wahlbüros neu jeweils um 11.00 Uhr anstatt wie bisher um 12.00 Uhr geschlossen.
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