GPK bemängelt Abrechnungen durch Aargauer Chefärzte
Von: mm/f24.ch
Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Grossen Rats hat ihre zwei Jahre dauernde Prüfung zu den falschen Abrechnungen durch Chefärzte sowie zur Aufsicht durch vorgesetzte Stellen, das zuständige Departement sowie durch den Regierungsrat abgeschlossen. Sie kommt dabei zum Ergebnis, dass falsche Abrechnungen stattgefunden haben und der Regierungsrat seine Aufsicht über die zu 100 Prozent dem Kanton gehörenden Kantonsspitäler ungenügend ausgeübt hat.
Die GPK hat im September 2018 eine Arbeitsgruppe damit beauftragt, den Hinweisen auf falsche Leistungsverbuchungen an den Aargauer Kantonsspitälern nachzugehen. Im August 2019 hat sie zudem die Finanzkontrolle mit einer Sonderprüfung der Kantonsspitäler beauftragt.
Die Arbeitsgruppe der GPK hat in den letzten zwei Jahren versucht, sich anhand von Unterlagen, Gesprächen und mit Hilfe der Sonderprüfungsberichte der Finanzkontrolle ein Bild zu machen. Diese Woche hat sie ihren Schlussbericht vorgelegt, der von GPK-Plenarkommission genehmigt worden ist.
Falsche Abrechnungen haben stattgefunden
Die GPK hält zweifelsfrei fest, dass in den beiden Kantonsspitälern, Kantonsspital Aarau AG und Kantonsspital Baden AG, falsche Abrechnungen stattgefunden haben. Die finanzielle Grössenordnung, der betroffene Zeitraum und die beteiligten Personen beziehungsweise die betroffenen Kliniken und Abteilungen sind jedoch weiterhin genauso wenig klar wie die Auswirkungen auf den Eigentümer.
Dies liegt nach Auffassung der GPK unter anderem daran, dass die Spitalleitungen der beiden Kantonsspitäler den von ihnen mit einer Überprüfung der Vorgänge beauftragten Revisionsunternehmen zu enge Vorgaben gemacht haben.
Die gegenüber der GPK ausgeführten Beweggründe für den Verzicht auf eine umfassende Untersuchung hinterlassen ein unklares Bild. Die GPK hat keine Anhaltspunkte für ähnliche Unregelmässigkeiten an der Psychiatrischen Dienste Aargau AG gefunden.
Ungenügende Aufsicht des Regierungsrats
Das Risikobewusstsein und das Risikomanagement des Regierungsrats wird durch die GPK angesichts der nach wie vor ungeklärten Regress- und Reputationsfragen in diesem Fall als ungenügend erachtet.
Zudem erkennt die GPK ein widersprüchliches Vorgehen seitens des Regierungsrats: Einerseits signalisiert dieser bis heute wenig Interesse an der vollständigen Aufklärung der Sachverhalte. Andererseits hat er seinerzeit eine Strafanzeige eingereicht.
Der Verzicht des Regierungsrats, den Vorkommnissen an den Kantonsspitälern auf den Grund zu gehen, hat dazu geführt, dass die GPK auf weiten Strecken gleichzeitig die Funktion der Aufsicht und der Oberaufsicht wahrgenommen hat.
Empfehlungen und Erwartungen an den Regierungsrat
Die GPK empfiehlt dem Regierungsrat, seine Aufsichts- und seine Eigner- beziehungsweise Eigentümerfunktion auch bei ausgelagerten Staatsanstalten umfassend wahrzunehmen. Eine Umwandlung der Spitäler in obligationenrechtliche Aktiengesellschaften entbindet den Regierungsrat nach Ansicht der GPK nicht von dieser Verpflichtung, solange sich die Spitäler zu 100 Prozent im Kantonseigentum befinden.
Die GPK erwartet zudem, dass jede grossrätliche Kommission, welche im Rahmen der Oberaufsicht tätig ist, künftig nicht bloss generell, sondern auch im Einzelfall auf ein optimales Zusammenwirken im positiven Interesse des Kantons zählen darf. Hierzu bedarf es einer offenen und effizienten Zusammenarbeit aller Akteure. Diese ist durch den Regierungsrat jederzeit zu gewährleisten.
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