Bisher ist für den Bezirkswechsel einer Gemeinde in jedem Fall eine Gesetzesänderung erforderlich. Die Verfassungsänderung, über die am 13. Februar 2011 abgestimmt wird, ermöglicht eine Vereinfachung des Verfahrens. Der Grosse Rat hat die Änderung mit 119 zu 3 Stimmen gutgeheissen. Regierungsrat und Grosser Rat empfehlen die Vorlage zur Annahme.
Neu soll die Bezirkszuteilung der Gemeinden nicht mehr auf Gesetzesebene, sondern durch einen Entscheid des Grossen Rats in einem Dekret erfolgen. Bevor der Grosse Rat eine Änderung der Bezirksgrenze beschliesst und damit eine Gemeinde einem anderen Bezirk zuteilt, ist diese anzuhören. Erfolgt ein Bezirkswechsel aufgrund eines Gemeindezusammenschlusses, stimmen die betroffenen Gemeinden mit der Genehmigung des Zusammenschlussvertrags dem Bezirkswechsel und damit dem neuen Verlauf der Bezirksgrenze zu.
Referendumsmöglichkeit bei fehlender Zustimmung Würde der Grosse Rat eine Gemeinde nicht aufgrund eines Gemeindezusammenschlusses, sondern aus einem anderen Grund und ohne deren Zustimmung einem anderen Bezirk zuteilen, könnte gegen diesen Beschluss in jedem Fall das Referendum ergriffen werden. Dies ist in der neuen Verfassungsbestimmung ausdrücklich festgehalten.
Keine Änderung der Bezirkseinteilung Die heutige Bezirkseinteilung wurde unverändert in das vom Grossen Rat bereits beschlossene neue Dekret übernommen. Dieses wird in Kraft gesetzt, wenn die Verfassungsänderung am 13. Februar 2011 gutgeheissen wird. Nach dem Inkrafttreten des neuen Dekrets kann das bisherige Gesetz über die Bezirkszuteilung der Gemeinden von 1840 aufgehoben werden.
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