Einigung um Zivilschutz-Einsatz am Eidg. Schützenfest
Von: mm/f24.ch
Die Abteilung Militär und Bevölkerungsschutz (AMB) im Departement Gesundheit und Soziales (DGS) und die ZSO Region Baden haben sich über den Einsatz der Zivilschutzorganisation am Eidgenössischen Schützenfest 2010 (ESF 2010) geeinigt. Anstelle der ZSO Region Baden bietet der Kanton die Angehörigen des Zivilschutzes für den Einsatz zugunsten der Gemeinschaft auf.
Vom 18. Juni bis 18. Juli 2010 findet im Raum Aarau das Eidgenössische Schützenfest statt. Auf Gesuch des OK ESF 2010 hat das Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) dem Gesuch um einen Einsatz des Aargauer Zivilschutzes mit Verfügung vom 16. Februar 2010 zugestimmt. Dies, nachdem der Regierungsrat den Einsatz schon mit Beschluss vom 12. November 2008 bewilligt hatte. Auf dieser Grundlage hat die Abteilung Militär und Bevölkerungsschutz die Zivilschutzorganisationen am 27. Oktober 2009 gemäss den Leistungsaufträgen vom 10. September 2009 beauftragt.
Einsatz zugunsten der Gemeinschaft Gesetzlich abgestützt ist der Einsatz zum einem auf dem Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz sowie auf der Verordnung über Einsätze des Zivilschutzes zugunsten der Gemeinschaft, zum andern auf dem Gesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz im Kanton Aargau. Von den 34 Zivilschutzorganisationen im Kanton haben sich denn auch 33 bereit erklärt, den Auftrag gemäss Befehl und Leistungsauftrag zu erfüllen. Die Planungen und Vorbereitungen auf den Einsatz sind dementsprechend im Gange.
Kanton übernimmt Aufgebot der ZSO Die ZSO Region Baden hat sich dagegen geweigert, den Leistungsauftrag zu erfüllen und das zugeteilte Kontingent an Schutzdienstpflichtigen zur Verfügung zu stellen. Vor diesem Hintergrund hat sich die AMB, vertreten durch Abteilungsleiter Martin Widmer und Sektionschef Guido Beljean, mit den Verantwortlichen der ZSO Region Baden, Stadtrat Reto Schmid und Kommandant Martin Zulauf, zu einer Aussprache getroffen. Dabei konnte eine einvernehmliche Lösung des Konflikts erzielt werden, indem sich die ZSO Region Baden einerseits verpflichtet, das notwendige Kontingent an Angehörigen des Zivilschutzes gemäss Leistungsauftrag zu stellen. Der Kanton andererseits übernimmt auf der Grundlage der Personaldaten der ZSO Region Baden das Aufgebot an die Zivilschutzangehörigen und koordiniert es mit der ZSO Mutschellen.
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