Neue Anstellungsverordnung für Aargauer Lehrerschaft
Von: mm/f24.ch
Nachdem der Grosse Rat der Teilrevision Lohndekret Lehrpersonen (LDLP) zugestimmt hat, verabschiedet der Regierungsrat, wie bereits in der Grossratsbotschaft ausführlich dargelegt, die dazugehörige Verordnung über die Anstellung und Löhne der Lehrpersonen (VALL).
Folgende Verordnungsänderungen treten auf das Schuljahr 2011/12 in Kraft:
Der Berufsauftrag für Lehrpersonen wird neu in vier Berufsfelder gegliedert. Diese werden mit entsprechenden Zeitbudgets verbunden. Damit wird der Beschäftigungsgrad vermehrt von der Unterrichtsverpflichtung entkoppelt.
Lehrpersonen erhalten bereits ab Alter 50 (bisher ab Alter 55) eine Altersentlastung von einer Lektion – dies zur Kompensation des per 1.1.2009 zugunsten aller Staatsangestellten und Lehrpersonen erhöhten Ferienanspruchs im Rahmen ihrer Jahresarbeitszeit.
Folgende Verordnungsänderungen treten auf das Schuljahr 2012/13 in Kraft:
Die Wochenlektionenverpflichtung der Primar- und Einschulungsklassenlehrpersonen sowie der Sprachheilfachpersonen liegt neu bei 28 Lektionen (heute: 29 Lektionen).
Für die spezifischen Aufgaben der Klassenlehrpersonen an der Volksschule werden jährlich sechzig Stunden angerechnet, womit sich deren Wochenlektionenverpflichtung unabhängig von ihrem Alter um eine Lektion reduziert.
Die Lektionendauer wird von aktuell 45 Minuten am Morgen und 50 Minuten am Nachmittag generell auf 45 Minuten festgelegt.
Mit der Verabschiedung der VALL steht der Umsetzung des LDLP auf den 1. August 2011 nichts mehr im Weg.
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