Neuenhof muss Zahlungsfähigkeit beweisen
Von: mm/f24.ch
Der Regierungsrat hat eine Beschwerde der Gemeinde Neuenhof abgewiesen. Er stützt damit den Entscheid des Departements Volkswirtschaft und Inneres (DVI). Dieses hat das Budget 2011 nur mit Auflagen genehmigt. Die Auflagen haben das Ziel, die Zahlungsfähigkeit der Gemeinde sicherzustellen und die Einhaltung der finanzhaushaltsrechtlichen Grundsätze zu überprüfen.
Hintergrund der Beschwerde
Die Gemeinde Neuenhof hat nach der abgelehnten Fusion mit Baden die Strategie "Vorwärts" beschlossen. Die Gemeindeversammlung von Neuenhof verabschiedete darauf am 20. Dezember 2010 ihr Budget 2011 und senkte den Steuerfuss von 115 Prozent auf 98 Prozent. Dadurch erhöhte sie ihr Defizit für das Jahr 2011 auf drei Millionen Franken. Die Gemeinde Neuenhof sieht zudem vor, sich bis in das Jahr 2016 weiter zu verschulden. Die prognostizierte Nettoschuld soll im Jahr 2016 über fünfzig Millionen Franken betragen. Im Jahr 2009 betrug diese neun Millionen Franken.
Das DVI hat im März 2011 das Budget von Neuenhof mit verschiedenen Auflagen genehmigt. Die Auflagen haben das Ziel, die Zahlungsfähigkeit der Gemeinde sicherzustellen. Die Gemeinde muss nachvollziehbar darlegen, wie sie die laufenden Rechnungen und Investitionen deckt. Der Kanton gewährte der Gemeinde dadurch eine letzte Frist, um aufzuzeigen, dass ihre Strategie langfristig funktioniert und wieder zu einem ausgeglichenen Haushalt führt.
Die Gemeinde Neuenhof erhob gegen diese Auflagen im April 2011 Beschwerde. Der Regierungsrat hat die Beschwerde nun abgewiesen. Gegen diesen Entscheid kann beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau Beschwerde geführt werden.
Das Departement Volkswirtschaft und Inneres (DVI) genehmigte das Budget der Gemeinde Neuenhof nur mit der Auflage, dem DVI die Investitions- und Finanzplanung bis in das Jahr 2019 vorzulegen. Die Gemeinde soll damit die Möglichkeit erhalten, den Kanton von der finanziellen Nachhaltigkeit der eingeschlagenen "Vorwärts"-Strategie und den dazugehörenden Massnahmen zu überzeugen. Die Gemeinde Neuenhof hat gegen die Auflagen des DVI Beschwerde erhoben. Der Regierungsrat hat diese nun abgewiesen.
Regierungsrat hält Auflagen für gerechtfertigt, verhältnismässig und notwendig
Die Gemeinden sind gemäss Kantonsverfassung verpflichtet, einen zumindest auf Dauer ausgeglichenen Voranschlag aufzustellen. Der Regierungsrat erachtet die verfügten Auflagen des DVI daher als gerechtfertigt, verhältnismässig und notwendig.
Kann die Gemeinde Neuenhof nicht aufzeigen, dass sie bis 2019 eine ausgeglichene Rechnung aufweist, hat sie mit der Ablehnung des Budgets 2012 und allfälligen weiteren Massnahmen zur Herstellung ihrer Zahlungsfähigkeit zu rechnen. Die Strategie "Vorwärts" ist allenfalls abzuändern oder abzulösen.
Das Budget 2011 ist infolge der Beschwerde noch nicht rechtskräftig. Neuenhof darf somit nur die zwingend notwendigen Ausgaben tätigen.
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