Aarauer Steuerfuss bleibt bei 94 Prozent
Der Regierungsrat hat den Voranschlag 2012 der Einwohnergemeinde Aarau mit einem Steuerfuss von 94 Prozent genehmigt. Der Entscheid des Regierungsrats wurde nötig, nachdem der Einwohnerrat eine erste Vorlage des Stadtrats zurückgewiesen hat und die zweite Vorlage in der Volksabstimmung gescheitert ist.
Nach der Ablehnung des Voranschlags 2012 in der Volksabstimmung vom 22. Januar 2012 hat der Regierungsrat den Voranschlag 2012 der Einwohnergemeinde Aarau mit einem Steuerfuss von 94 Prozent genehmigt. Der Entscheid des Regierungsrats stützt sich auf die im Gemeindegesetz enthaltenen Bestimmungen. Danach muss der Voranschlag nebst den allgemeinen Budgetgrundsätzen die Ausgabendeckung gemäss § 87 Abs. 2 Gemeindegesetz einhalten. Die Ausgabendeckung ist dann eingehalten, wenn die laufende Rechnung mindestens ausgeglichen ist.
Die laufende Rechnung der Stadt Aarau weist im Voranschlag 2012 mit einem unveränderten Steuerfuss von 94 Prozent einen Ertragsüberschuss von 3,7 Millionen Franken auf. Damit ist die vom Gesetzgeber geforderte Ausgabendeckung mit dem bisher geltenden Steuerfuss von 94 Prozent erreicht. Praxisgemäss legt der Regierungsrat in diesen Fällen den Steuerfuss auf der bisherigen Höhe fest.
Stadtrat wollte Steuerfuss von 98 Prozent
Der Stadtrat beantragte dem Einwohnerrat mit dem Voranschlag 2012 einen Steuerfuss von 98 Prozent, d.h. einen gegenüber dem Vorjahr um 4 Prozentpunkte höheren Steuerfuss. Der Einwohnerrat wies am 17. Oktober 2011 den Voranschlag 2012 zurück mit dem Auftrag, vorhandenes Sparpotential auszuschöpfen, Mehrerträge zu generieren und einen Steuerfuss vorzuschlagen, der längerfristig Bestand habe und die Finanzlage der Stadt stabilisiere.
Der Einwohnerrat behandelte an der Sitzung vom 12. Dezember 2011 den vom Stadtrat überarbeiteten Voranschlag 2012. Im Voranschlag waren Einsparungen von 1,2 Millionen Franken enthalten, welche allerdings durch nicht vorhersehbare Mehraufwendungen teilweise kompensiert wurden. Der Steuerfuss war unverändert mit 98 Prozent vorgesehen.
Der Voranschlag 2012, der bei einem Steuerfuss von 98 Prozent in der laufenden Rechnung einen Ertragsüberschuss von 6,1 Millionen Franken aufwies, wurde vom Einwohnerrat in der Schlussabstimmung mit 28 Ja- zu 19 Nein-Stimmen angenommen. In der obligatorischen Volksabstimmung vom 22. Januar 2012 wurde der Voranschlag 2012 mit 1'871 Ja- zu 2'667 Nein-Stimmen abgelehnt.
Gemäss § 98 Abs. 3 und 4 des Gemeindegesetzes entscheidet der Regierungsrat über den Voranschlag und den Steuerfuss einer Gemeinde, wenn das zuständige Organ die vom Gemeinderat bzw. Einwohnerrat beantragte Vorlage zwei Mal zurückweist.
Der Vorsteher des Departements Volkswirtschaft und Inneres Urs Hofmann war als Einwohner und Stimmbürger von Aarau bei der regierungsrätlichen Beschlussfassung in den Ausstand getreten
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