Nationalbank erhöht Mindestreserveerfordernis der Banken
Von: mm/f24.ch
Die Nationalbank erhöht das Mindestreserveerfordernis der inländischen Banken und passt hierfür per 1. Juli 2024 die Nationalbankverordnung an.
Verpflichtungen aus kündbaren Kundeneinlagen (ohne gebundene Vorsorgegelder) fliessen künftig vollständig in die Berechnung des Mindestreserveerfordernisses ein, wie die anderen massgeblichen Verbindlichkeiten auch.
Damit wird die bisher geltende Ausnahme, dass nur 20% dieser Verpflichtungen für die Berechnung zu berücksichtigen sind, aufgehoben. Die Nationalbank hebt ausserdem den Mindestreservesatz von 2,5% auf neu 4% an.
Diese Anpassungen sollen eine weiterhin effektive und effiziente Umsetzung der Geldpolitik der Nationalbank sichern. Da Sichtguthaben der Banken, die zur Erfüllung des Mindestreserveerfordernisses gehalten werden, nicht verzinst werden, sinkt der Zinsaufwand der Nationalbank. Die Anpassungen beeinflussen die aktuelle geldpolitische Ausrichtung jedoch nicht.
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