Einladung Wir laden alle ganz herzlich zur Gemeindeversammlung am 1. Dezember 2006 ein. Die Versammlung der Ortsbürger beginnt um 19.30 Uhr, jene der Einwohner um 20.00 Uhr in der Turnhalle. Im Anschluss an den offiziellen Teil werden wir unseren langjährigen Gemeindeschreiber Werner Obrist verabschieden und den Abend mit einem Apéro ausklingen lassen. Der Gemeinderat
Termine 2007 Der Gemeinderat hat für das Jahr 2007 folgende Termine festgelegt: 28.5. Banntag, 22.6. Gemeindeversammlung, 31.7. 1. August-Feier, 17.8. Jungbürgerfeier, 6.9. Senioren-Ausfahrt, 22.11. Datenkonferenz, 7.12. Gemeindeversammlung, 16.12. Senioren-Weihnacht
Ersatzwahl eines Stimmenzähler-Ersatzmitgliedes Herr Fredy Haltiner ist aus Zuzgen weggezogen. Das Bezirksamt hat die Demission genehmigt. Die Ersatzwahl für ein Stimmenzähler-Ersatzmitglied findet am Sonntag, 11. März 2007, statt.
Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von zehn Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und in der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d. h. bis Freitag, 26. Januar 2007, 17.00 Uhr, einzureichen. Das erforderliche Formular kann in der Gemeindekanzlei bezogen werden. Im Übrigen wir auf den Grundsatz verweisen, dass im 1. Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Werden nicht mehr wählbare Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von fünf Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge unterbreitet werden können. Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, werden die Vorgeschlagenen von der anordnenden Behörde bzw. vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30 a GPR). Das Wahlbüro
Gräberräumung Die Grabruhe endet nach 25 Jahren. Mit der 2. Etappe der Umgestaltung und Sanierung des Friedhofs im Frühling 2007 wird die unterste Reihe der Erdbestattungsgräber (südwestlich des Treppenabganges) aufgehoben. Die Angehörigen werden gebeten, die Gräber vom 5. bis 16. März 2007 zu räumen. Während dieser Zeit wird beim Friedhof eine Mulde deponiert, welche für die Auflösung der Grabmäler benützt werden kann. Gräber, welche bis am 16. März nicht geräumt sind, werden von der Gemeinde auf Kosten der Angehörigen geräumt. Grabmäler und Pflanzen, welche durch die Gemeinde entfernt werden müssen, gehen in das Eigentum der Gemeinde über ohne jeden Entschädigungsanspruch der Angehörigen (§ 21 des Friedhof- und Bestattungsreglements). Bei Fragen steht Ihnen Gemeinderat Fritz Beckert (Tel. 061 831 02 66) oder die Gemeindekanzlei (061 875 95 75) gerne zur Verfügung. Der Gemeinderat
Guthaben gegenüber der Gemeinde Alle Forderungen gegenüber der Gemeinde sind bis spätestens am 15. Dezember 2006 schriftlich einzureichen, damit sie noch in der Rechnung 2006 belastet werden können. Besten Dank. Die Finanzverwaltung