Publikationen der Gemeinde Zuzgen
Von: Gemeinde Zuzgen
Nachrichten aus Zuzgen: Birnel Aktion 2021 \ Adventsfenster \ Mäuseschwänze \ Verfall provisorische Steuern 2021
Birnel Aktion 2021
Wie jeden Herbst führt die Schweizerische Winterhilfe in diesen Wochen ihre Birnel-Verkaufsaktion durch. Zuzgen beteiligt sich auch in diesem Jahr am Verkauf.
Folgende Einheiten sind erhältlich:
Einheiten Konventionell Bio
- 60g Glas Fr. 1.90 Fr. 2.00
- 250g Glas Fr. 5.00 Fr. 5.40
- 250g Dispenser Fr. 5.00 Fr. 5.40
- 500g Glas Fr. 9.00 Fr. 10.30
- 1 kg Glas Fr. 14.50 Fr. 15.50
- 5 kg Kessel Fr. 55.00 Fr. 65.00
- 12.5 kg Kessel Fr. 125.00 Fr. 155.00
Birnel wird ausschliesslich aus Mostbirnen von Schweizer Bauerbetrieben hergestellt und ist somit ein pures Naturprodukt, was praktisch unbeschränkt haltbar ist. Die Früchte sind unbehandelt und ungespritzt. Sein feiner Eigengeschmack - eine Mischung aus Birnen, Karamell und Honig - macht Birnel unverwechselbar.
Bestellungen werden ab sofort und bis zum 5. November 2021 bei der Gemeindeverwaltung entgegengenommen. Telefonisch unter 061 875 95 75 via E-Mail (gemeindeverwaltung@zuzgen.ch) oder am Schalter.
Gemeindekanzlei
Adventsfenster in Zuzgen 2021
Wer möchte mitmachen und auch dieses Jahr in Zuzgen beim Adventsfenster-Kalender dabei sein?
Wer kein Fenster zum Schmücken hat, kann auch einen Baum beleuchten oder einen Holzstapel dekorieren; der Fantasie sind keine Grenzen gesetzt.
Interessierte dürfen sich gerne bis zum 10. November 2021 per Mail oder SMS melden bei: Nadja Ebner-Spielmann, Untere Katzenhalde 13, 4315 Zuzgen,
nadja.spielmann@bluewin.ch, 079 654 91 58
Mäuseschwänze
Die Mäuseschwänze werden am Samstag, 23. Oktober und Samstag, 6. November 2021, jeweils von 9.00 bis 9.15 Uhr, bei der alten Sagi angenommen. Die Entschädigungen werden nicht bar ausbezahlt.
Die Zuzger Mäusefänger werden gebeten, einen Einzahlungsschein mitzunehmen oder die Bank-/PC-Verbindung (IBAN-Nr. und Begünstigter) anzugeben.
Es gilt Maskenpflicht.
Gemeindekanzlei
Verfall provisorische Steuern 2021
Wir machen alle Steuerpflichtigen darauf aufmerksam, dass die ordentlichen Steuern 2021 bis zum 31. Oktober zu bezahlen sind. Ab November wird auf dem aktuellen Ausstand ein Verzugszins von 5.1% berechnet.
Falls eine fristgerechte Zahlung des Steuerausstands nicht möglich ist, nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Für offene Forderungen ohne Ratenvereinbarung bzw. Stundung werden im November Mahngebühren erhoben. Wenn für ein Vorjahr eine Stundung beantragt und bewilligt wurde, wird diese nicht automatisch auch aufs 2021 übertragen.
Für die rechtzeitige Zahlung danken wir.
Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Abteilung Finanzen Zuzgen
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