Publikationen der Gemeinde Zuzgen
Von: Gemeinde Zuzgen
Nachrichten aus Zuzgen: Mahngebühren im Steuerbereich \ Deklaration Wasserstand \ Appell und Info an die Hundebesitzer \ Mieterwechsel \ Seniorenausfahrt
Mahngebühren im Steuerbereich
Mit der Zustellung der Steuererklärung 2018 sowie der provisorischen Steuerrechnung wurden Sie darauf aufmerksam gemacht, dass bei einer Mahnung, resp. Betreibung der Steuerrechnung eine Gebühr von Fr. 35.-, resp. 100.- erhoben wird.
Sollten Sie die provisorische Steuerrechnung nicht bis zum Ende Oktober begleichen können, kann beim Gemeinderat schriftlich ein Stundungsgesuch eingereicht werden.
Ab November wird auf dem aktuellen Ausstand ein Verzugszins von 5.1% berechnet.
Wir danken Ihnen für Ihre fristgerechte Überweisung.
Abteilung Finanzen
Deklaration Wasserstand
Seit dem letzten Jahr wird der aktuelle Stand der Wasseruhren durch die Wasserversorgung Möhlin abgelesen.
In den nächsten Wochen werden gewisse Haushaltungen per Post eine Selbstdeklarations-Karte erhalten, mit der Bitte, diese ausgefüllt zu retournieren. Damit der Zustand der Wasseruhren überprüft werden kann, wird die Wasseruhr in einem 10-Jahre-Turnus von der Wasserversorgung Möhlin kontrolliert.
Wasseruhren, die älter wie 20 Jahre sind, werden von der Wasserversorgung ohne zusätzlichen Kostenaufwand für den Eigentümer ausgewechselt.
Wir bitten Sie, den Mitarbeitern der Wasserversorgung Möhlin den Zutritt zur Wasseruhr zu gewähren.
Gemeinderat
Appell und Info an die Hundebesitzer
Die Gemeinde Zuzgen stellt im ganzen Gemeindebann für die Entsorgung des Hundekots 16 Robidog-Standorte zur Verfügung. Die Bevölkerung ist Ihnen dankbar, wenn dieser Service auch benützt wird. Leider mussten wir vermehrt Hundekot auf dem Schulareal und in der Schulstrasse feststellen.
Wir verweisen auch auf das Merkblatt „Hundehaltung“, zu beziehen bei der Gemeindeverwaltung oder zum herunterladen auf der Homepage www.zuzgen.ch.
Damit beim Gebrauch die Rolle nicht zurückdreht, bitten wir Sie, die richtige Handhabung zu beachten:
"Ziehen Sie das Hundekot-Säckchen mit beiden Händen an der Rolle, ca. 1 1/2 mal die Länge des Säckchens. Halten Sie dann mit der einen Hand das Säckchen bei der perforierten Stelle, die andere Hand kann so mühelos das Säckchen abtrennen, ohne dass die Rolle zurückdreht."
Falls Sie einen Defekt oder fehlende Hundekot-Säckchen feststellen, bitten wir um Mitteilung an die Gemeindekanzlei, Tel. 061 875 95 75.
Herzlichen Dank für Ihren Beitrag zu einem sauberen Zuzgen.
Mieterwechsel
Wir möchten alle Wohnungs- und Hausvermieter darauf aufmerksam machen, dass sie gemäss § 10 des Register- und Meldegesetzes (RMG) des Kantons Aargau verpflichtet sind, ein- und wegziehende Personen der Einwohnerkontrolle zu melden.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Kenntnisnahme und Mithilfe.
Gemeinderat
Seniorenausfahrt Zuzgen
Einmal mehr konnten die Zuzger Seniorinnen und Senioren an der jährlichen, vom Gemeinderat organisierten Seniorenausfahrt teilnehmen.
45 Personen trafen sich am Morgen, um die Reise mit unbekanntem Ziel in Angriff zu nehmen.
Die herrliche Carfahrt führte über Land über den Brünigpass auf den Beatenberg. Dort genoss die Reiseschar im Restaurant Blüemlisalp ein wunderbares Mittagessen. Anschliessend folgte eine Fahrt mit der Standseilbahn runter zur Beatenbucht. Nach einer Schifffahrt auf dem Thunersee kehrte die Gesellschaft wohlbehalten, mit toller Stimmung nach Zuzgen zurück.
Gemeindekanzlei Zuzgen
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