Publikationen der Gemeinde Zuzgen
Von: Gemeinde Zuzgen
Nachrichten aus Zuzgen: Arbeitseinsatz für Feuerstellen und Ruhebänkli \ Hundekontrolle \ Mieterwechsel \ Öffnungszeiten Ostern \ An die Bevölkerung
Arbeitseinsatz für Feuerstellen und Ruhebänkli
Am Samstag, 13. April 2019, 09.00 Uhr säubern wir die diversen Feuerstellen und Ruhebänkli in unserem Gemeindebann. Dazu ist auch die Bevölkerung herzlich eingeladen.
Wir treffen uns um 09.00 Uhr beim Hartplatz / Parkplatz.
Kommission Natur und Landschaft
Hundekontrolle
Die Hundesteuer 2019 über Fr. 120.00 wird sämtlichen Hundehaltern im April in Rechnung gestellt. Einwohner, welche neu einen Hund besitzen, haben dies bis Mitte April auf der Gemeindekanzlei mittels Kopie des Heimtierausweises zu melden.
Gemeindekanzlei
Mieterwechsel
Wir möchten alle Wohnungs- und Hausvermieter darauf aufmerksam machen, dass sie gemäss § 10 des Register- und Meldegesetzes (RMG) des Kantons Aargau verpflichtet sind, ein- und wegziehende Personen der Einwohnerkontrolle zu melden. Die Meldung kann elektronisch unter https://www.e-service.admin.ch/sis/app/mandant/drittmeldung erfolgen.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Kenntnisnahme und Mithilfe.
Gemeinderat
Öffnungszeiten Ostern
Die Gemeindeverwaltung bleibt über die Feiertage am Freitag 19. April 2019 und Montag 22. April 2019 geschlossen.
Gemeindeverwaltung
An die Bevölkerung
Die Jagdpacht der Jagdgesellschaft «Chriesiberg» wurde vom Kanton wieder neu von 2019 bis 2026 vergeben.
Diese setzt sich neu wie folgt zusammen:
- Jagdaufseher: Schild Jean-Paul, +41795060230
- Obmann: Binkert Gilbert, +41793253768
- Pächter: Keiser Hans, Wicki Markus, Scherf Stefan
Wild-Fleisch Bestellungen nimmt Stefan Scherf (+41763604095) entgegen.
Für die Angelegenheiten mit wildlebenden Tieren, Verblenden oder Hilfeleistung bei Rehkitzrettungen ist der Jagdaufseher zuständig und ist jederzeit unter der genannten Nummer erreichbar.
Bei Unfällen mit wildlebenden Wildtieren ist die Polizei 117 zu kontaktieren. Die kantonale Notrufzentrale verbindet sie dann mit dem zuständigen Jagdaufseher. Zudem besteht die Möglichkeit, mittels der gratis «App» (AG Jagdaufsicht) mit dem zuständigen Jagdaufseher in Kontakt zu treten.
Nach der kantonalen Jagdverordnung und dem kommunalen Polizeireglement sind Hunde im Wald und am Waldrand vom 1. April bis 31. Juli an der Leine zu «führen».
Die Jagdgesellschaft dankt denjenigen, welche das Gesetz einhalten und ihren Hund an der Leine Führen.
Jagdgesellschaft «Chriesiberg»
«Fürs Fricktal – fricktal24.ch – die Internet-Zeitung»