Publikationen der Gemeinde Zuzgen
Von: Gemeinde Zuzgen
Nachrichten aus Zuzgen: Strassensperrung \ Hundekontrolle \ Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern \ Hinweis zum Betreten von Wiesen und Äckern \ Leinenpflicht für Hunde \ Baugesuch
Strassensperrung
Am Donnerstag, 28. März 2019, und Freitag, 29. März 2019, findet wieder der Anlass Raiffeisen-Klangheimli.ch statt. Am Samstag, 30. März 2019 wird die GV der Raiffeisenbank Wegenstettertal durchgeführt. Deshalb wird die Lohnbergstrasse zwischen der Haupt- und der Schulstrasse an diesen Abenden jeweils zwischen 18.00 und 24.00 Uhr gesperrt.
Wir danken im Namen des OK’s für das Verständnis.
Gemeinderat
Hundekontrolle
Die Hundesteuer 2019 über Fr. 120.00 wird sämtlichen Hundehaltern im April in Rechnung gestellt.
Einwohner, welche neu einen Hund besitzen, haben dies bis Mitte April auf der Gemeindekanzlei mittels Kopie des Heimtierausweises zu melden.
Gemeindekanzlei
Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern
Bäume und Sträucher dürfen die Sicht auf öffentliche Strassen und die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen. Die Grundeigentümer werden gebeten, ihre an den Strassen stehenden Bäume und Sträucher auf das zulässige Mass zurückzuschneiden.
In das Strassengebiet hineinreichende Bäume sind auf eine Höhe von 4.5 m, ab Fahrbahn gemessen, aufzuasten (§ 41 BauV resp. Norm SN 640 201). Über Trottoirs und Fusswegen muss der Strassenraum bis auf 2.5 m frei gehalten werden (Strassenverkehrsgesetz Art.106), besser wäre auf die Grenze zurückzuschneiden. Hecken und Sträucher sind gegenüber den Gemeindestrassen auf 60 cm und gegenüber der Kantonsstrasse auf 1 m Abstand zurückzuschneiden (BauG § 111). Gartenpflanzen dürfen nicht auf die Strassen ragen. In Sichtzonen ist ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 80 cm und 3 m zu schaffen, damit die Verkehrssicherheit gewährleistet ist (§ 42 BauV).
Aus Verkehrssicherheitsgründen sind die notwendigen Arbeiten umgehend auszuführen. Für Unfälle, die als Folge eines unterlassenen Rückschnitts entstehen, können die Grundeigentümer zur Haftung herangezogen werden.
Gemeinderat
Hinweis zum Betreten von Wiesen und Äckern
Das Betreten von Wiesen und Äckern ist grundsätzlich nicht gestattet, beziehungsweise nur soweit erlaubt, als damit weder eine Beeinträchtigung noch eine Schädigung des Grundeigentums verbunden ist.
Aus diesem Grund ist auf das Betreten von Wiesen und Äckern (z.B. Querfeldeintouren, freies Laufenlassen von Hunden oder Reiten über offenes Gelände) insbesondere während der Vegetationszeit von April bis Oktober zu verzichten.
Leinenpflicht für Hunde
Während der Setzzeit und der Aufzucht der Rehkitze besteht nach der Jagdverordnung des Kantons Aargau eine Leinenpflicht für sämtliche Hundearten. Unter §21 der kantonalen Jagdverordnung wird dies wie folgt umschrieben: »Hunde sind im Wald und am Waldrand vom 1. April bis 31. Juli an der Leine zu führen. In der übrigen Zeit können Hunde auf Waldstrassen unter direkter Aufsicht ohne Leine geführt werden. Für Jagd- und Polizeihunde beim Einsatz und der Ausbildung gelten diese Einschränkungen nicht. Besten Dank für die Einhaltung dieser Vorschriften.
Gemeinderat und Jagdgesellschaften
Baugesuch
- Bauherr: Gujer René, Ankengasse 2, 4322 Mumpf
- Grundeigentümerin: Gujer Maya, Rausmatt 116, 4315 Zuzgen
- Projektverfasser: Mundwiler Planungs und Architektur AG, Bützenweg 96, 4450 Sisssach
- Bauvorhaben: Dachstockausbau
- Lage: Rausmatt 116, Parz. 815
- Planauflage: vom 27. März 2019 bis 26. April 2019 in der Gemeindekanzlei Zuzgen
Einsprachen sind innert der Auflagefrist schriftlich und begründet an den Gemeinderat Zuzgen einzureichen.
Da das Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone liegt, ist auch die Zustimmung des Departementes Bau, Verkehr und Umwelt nötig.
Gemeinderat Zuzgen
«Fürs Fricktal – fricktal24.ch – die Internet-Zeitung»