Publikationen der Gemeinde Zuzgen
Von: Gemeinde Zuzgen
Nachrichten aus Zuzgen: Gemeindeversammlungen \ Rechnungsruf \ Erschliessungsplan; Gestaltungsplan Untere Rausmatt-Oberdorf;
Aufhebung kommunaler Überbauungspläne; Sondernutzungspläne;
Öffentliche Auflage \ Reduzierter Winterdienst auf Gemeindestrassen
Gemeindeversammlungen
Die Botschaft und die Stimmrechtsausweise für die Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlungen vom 22. November 2019 wurden verteilt.
Die Unterlagen zu den Traktanden können während den Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung eingesehen oder zum Teil von der Homepage heruntergeladen werden.
Wir freuen uns schon heute auf Ihre Teilnahme.
Gemeinderat
Rechnungsruf
Forderungen welche das Jahr 2019 betreffen, sind spätestens bis am Freitag 13. Dezember 2019 einzureichen. Besten Dank.
Abteilung Finanzen
Erschliessungsplan / Gestaltungsplan Untere Rausmatt-Oberdorf
Aufhebung kommunaler Überbauungspläne / Sondernutzungspläne
Öffentliche Auflage
Öffentliche Auflage Erschliessungsplan / Gestaltungsplan Untere Rausmatt-Oberdorf
Aufhebung kommunaler Überbauungspläne / Sondernutzungspläne.
Nach Abschluss der kantonalen Vorprüfung werden die Entwürfe gemäss § 24 Abs. 1 BauG öffentlich aufgelegt. Die Entwürfe mit Erläuterungen und die Vorprüfungsberichte liegen vom 13. November 2019 bis 13. Dezember 2019 auf der Gemeindeverwaltung auf und können während der Bürozeit eingesehen werden. Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Organisationen gemäss § 4 Abs. 3 und 4 BauG sind ebenfalls berechtigt, Einwendungen zu erheben.
Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Gemeinderat
Reduzierter Winterdienst auf Gemeindestrassen
Der Winterdienst auf den Zuzger Gemeindestrassen wird auf ein Minimum reduziert. Es erfolgt keine Schwarzräumung. Fahrzeugführer und Fussgänger werden gebeten, sich jeweils den winterlichen Verhältnissen anzupassen. Damit die Schneeräumung nicht behindert wird, werden die Fahrzeughalter gebeten, ihre Fahrzeuge nicht auf den Strassen oder Gehwegen abzustellen.
Für Schäden, welche an nicht korrekt abgestellten Fahrzeugen entstehen, lehnt die Gemeinde jegliche Haftung ab.
Gemeinderat Zuzgen
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