Publikationen der Gemeinde Zeiningen
Von: Gemeinde Zeiningen
Nachrichten aus Zeiningen:Baugesuche \ Öffnungszeiten Auffahrt 2023 \ Eingabetermin Budget 2024 \ Ersatzwahl eines Mitglieds des Wahlbüros (1 Sitz) für den Rest der Amtsdauer 2022/2025; Nachnominationsfrist \ Lärmbelästigungen \ Leerwohnungszählung per 1. Juni 2023 \ Gesucht: 2 Velos für ukrainische Flüchtlinge
Baugesuche
- Baugesuch 2023-06
- Bauherrschaft: Saini Mensel und Esada, Löhrweg 15, 4442 Diepflingen
- Grundeigentümer/-in: Saini Mensel und Esada, Löhrweg 15, 4442 Diepflingen
- Projektverfasser/-in: Kämpf Hanspeter, Rytmätteli 7, 4332 Stein
- Bauvorhaben: Umbau Einfamilienhaus, Anbau Entrée, Ersatz Ölheizung durch Luft-/Wasser-Wärmepumpe (aussenaufgestellt), zusätzliche Parkfläche
- Lage: Oberer Katzenstirnenweg 12, Parzelle 1465
- Baugesuch 2023-14
- Bauherrschaft: Eyer Enrico und Susanna, Mühlegasse 22, 4314 Zeiningen
- Grundeigentümer/-in: Eyer Enrico und Susanna, Mühlegasse 22, 4314 Zeiningen
- Projektverfasser/-in: Cohatec AG, Birkenweg 455, 5072 Oeschgen
- Bauvorhaben: Ersatz Elektrozentralspeicher durch Luft-/Wasser-/Wärmepumpe (aussenaufgestellt)
- Lage: Mühlegasse 22, Parzelle 1602
- Baugesuch 2023-16
- Bauherrschaft: Cannuli Franceso und Marketa, Duppeliweg 1, 4314 Zeiningen
- Grundeigentümer/-in: Cannuli Franceso und Marketa, Duppeliweg 1, 4314 Zeiningen
- Projektverfasser/-in: Cannuli Franceso und Marketa, Duppeliweg 1, 4314 Zeiningen
- Bauvorhaben: Sichtschutz/Absturzsicherung (nachträgliches Baugesuch)
- Lage: Duppeliweg 1, Parzelle 2244
- Baugesuch 2023-17
- Bauherrschaft: Holcim Kies und Beton AG, Bärenzelg 2, 5243 Mülligen
- Grundeigentümer/-in: Holcim Kies und Beton AG, Bärenzelg 2, 5243 Mülligen
- Projektverfasser/-in: EcoEng AG, Aarauerstrasse 4, 5600 Lenzburg
- Bauvorhaben: Ökologische Aufwertung der Rekultivierung Kiesgrube Chis
- Lage: Chis, Parzellen 435, 437, 438, 439, 440, 441
Kant. Zustimmung: erforderlich
Die Baugesuchunterlagen liegen vom 11. Mai bis am 9. Juni 2023 während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten auf der Bauverwaltung Zeiningen zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich, mit Begründung und Antrag beim Gemeinderat Zeiningen einzureichen.
Öffnungszeiten Auffahrt 2023
Der Donnerstag, 18. Mai 2023 gilt als gesetzlicher Feiertag (Auffahrt). Die Gemeindeverwaltung ist am Mittwoch, 17. Mai 2023 bis 16.30 Uhr geöffnet und bleibt am Donnerstag und Freitag den ganzen Tag geschlossen.
Wir stehen Ihnen ab Montag, 22. Mai 2023 gerne zu den ordentlichen Öffnungszeiten wieder zur Verfügung.
Eingabetermin Budget 2024
Eingaben von Privaten, Vereinen, Kommissionen, Behörden usw., die im Budget 2024 berücksichtigt werden sollen, sind dem Gemeinderat oder der Abteilung Finanzen schriftlich und begründet bis zum 30. Juni 2023 einzureichen.
Erhöhungen der Budgeteingaben im Bezug zum Vorjahr sind nicht erwünscht. Sollte dies trotzdem der Fall sein, ist eine Begründung beizulegen.
Alle Ausgabenposten werden bezüglich der Notwendigkeit geprüft.
Ersatzwahl eines Mitglieds des Wahlbüros (1 Sitz) für den Rest der Amtsdauer 2022/2025; Nachnominationsfrist
Da für das Wahlbüro die Anzahl der Kandidierenden der Anzahl der zu vergebenden Sitze entspricht, wird gemäss § 30a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der weitere Vorschläge eingereicht werden können.
Wahlvorschläge sind von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde Zeiningen zu unterzeichnen und mit Wahlfähigkeitsausweis bei der Gemeindekanzlei bis am 12.05.2023, 12.00 Uhr, einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.
Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, wird die vorgeschlagene Person vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR).
Für die Ersatzwahl eines Mitglieds des Wahlbüros wurde folgende Kandidatin angemeldet:
- Studer Susanne, 1972, Möhlin, Schaufelackerweg 14, SP
Der eingereichte Wahlvorschlag kann von den Stimmberechtigten auf der Gemeindekanzlei eingesehen werden.
Lärmbelästigungen
Gemäss dem aktuellen Polizeireglement möchten wir aufgrund von Meldungen bezüglich Lärmbelästigungen darauf hinweisen, dass es in der Zeit von 22.00 bis 07.00 Uhr verboten ist Lärm zu verursachen und die Nachtruhe zu stören.
Gemäss §9 ist es untersagt Radio-, TV- und Musikgeräte bei offenem Fenster laufen zu lassen sowie lärmige Maschinen in ungenügend isolierten Räumen oder im Freien zum Einsatz zu bringen.
In Wohngebieten ist von 12.00 bis 13.00 Uhr und ab 19.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ganztags das Arbeiten mit lärmigen Werkzeugen und Maschinen (z.B. Rasen schneiden mit Motormähern, Hämmern, Fräsen, Bohren, Motorsägen usw.) im Freien verboten.
Das Polizeireglement mit den Bussentarifen finden Sie auf der Zeininger Webseite.
Leerwohnungszählung per 1. Juni 2023
Das Bundesamt für Statistik führt jedes Jahr die Zählung der leerstehenden Wohnungen durch. Als Stichtag wurde der 1. Juni 2023 festgelegt.
Alle Hauseigentümer, welche per Stichtag leerstehende, bewohnbare Wohnungen zur Miete oder zum Kauf anbieten, werden gebeten – unter Angabe der Anzahl Zimmer – diese bis spätestens am 17. Mai 2023 der Kanzlei zu melden (061 855 90 11 oder kanzlei@zeiningen.ch).
Anzugeben sind ebenfalls leerstehende Einfamilienhäuser, die zum Verkauf oder zur Vermietung bestimmt sind.
Besten Dank für Ihre Unterstützung.
Gesucht: 2 Velos für ukrainische Flüchtlinge
Für eine Mutter mit einem 10-jährigen Sohn suchen wir ein funktionstüchtiges Knaben- und ein Damenvelo. Über Angebot per Mail mit Foto freuen wir uns unter kanzlei@zeiningen.ch
Gemeindekanzlei Zeiningen
«Fürs Fricktal – fricktal24.ch – die Internet-Zeitung»